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Auszug - Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement"  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/1076/13 Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 23.05.2013 über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten "Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   

Vorschlag Herr Schröder:

Vorschlag Herr Schröder:

Aufgrund des Umfangs der heutigen Tagesordnung sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass diese immensen Arbeitspapiere auf die Ausschüsse verteilt werden. Die Einarbeitungszeit in die Berichte von der Versendung bis zur Sitzung ist dann doch sehr gering.

 

Oberbürgermeister:

Der Prüfbericht wurde der Verwaltung am 23.05.2013 zugeleitet. Innerhalb von drei Monaten ist dem Landesrechnungshof die Stellungnahme vorzulegen.

In den Wochen nach dem 23.05.2013 hatte die Verwaltung verstärkt mit der Hochwasserkatastrophe zu tun. Deshalb wurde eine Fristverlängerung beim Landesrechnungshof beantragt. Diese wurde bis zum 30.11.2013 gewährt.

Das zu dem gleichen Zeitpunkt die Abschlussprüfung zur Jahresrechnung 2012 anstand und es damit zur Vermehrung der heutigen Sitzungsunterlagen gekommen ist, ist diesen besonderen Umständen zuzurechnen.

 

Zum Bericht des Landesrechnungshofes:

Der Landesrechnungshof hat uns eine sehr geordnete Haushaltswirtschaft bescheinigt (siehe Seiten 5 und 6 Zusammenfassung).

Im gesamten Erhebungszeitraum konnten keine Mittel zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaftet werden. Das ist hinsichtlich der zusätzlichen Erwirtschaftung richtig. Die Pflichtzuführungen zum Vermögenshaushalt wurden so getätigt, wie sie für die Investitionen erforderlich waren. Der geforderte Mindestbestand der allgemeinen Rücklage ist seit 2006 nicht mehr vorhanden.

Der größte Teil der Punkte, welche in der Zusammenfassung unter II. zur Haushaltswirtschaft insgesamt stehen, sind unterdessen erledigt.

Die Hinweise im Bericht zu den Personalausgaben belegen sehr eindeutig, dass alle Anstrengungen unternommen wurden, um zu Einsparungen zu kommen.

Hauptkritikpunkt im Prüfbericht sind Fragen zu den Beteiligungen. Hier hat Verwaltung zu vielen Punkten (siehe Stellungnahme) eine andere Position als der Landesrechnungshof. Die Kritik bezieht sich hauptsächlich darauf, dass er in viele Unterlagen keine Einsichtnahme erhielt. So unter anderem bei den Stadtwerken Zeitz. Hier haben die Mitgesellschafter keine Freigabe erteilt.

Weiter war der Landesrechnungshof darüber verärgert, dass auch bei der ZiAG, in welcher die Stadt mit 50 % beteiligt ist, keine Einsicht in die Unterlagen möglich war. Der Anforderung durch den Oberbürgermeister beim Landrat auf Zustimmung zur Einsichtnahme wurde nicht zugestimmt. Somit konnten nur die Informationen aus der Bilanz vorgelegt werden.

Zu den Beteiligungsberichten der Vorjahre wurden durch den Landesrechnungshof ebenfalls einige Mängel bescheinigt. Hier kann festgestellt werden, dass eine deutliche Verbesserung der Beteiligungsberichte stattgefunden hat, auch aufgrund eines neuen Computerprogramms.

Der Landesrechnungshof konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Stadt mit der Referentenstelle Beteiligungscontrolling auch eine wirtschaftliche Steuerung vornahm. Das beruhte darauf, dass auch bei den Stadtwerken Zeitz und der ZiAG eine Steuerung nicht festgestellt werden konnte.

Zum SSBZ gibt es im Bericht eine Anmerkung bezüglich der Umwandlung. Die Stadtverwaltung hat auf Anraten der Steuerberater eine buchhalterische Umwandlung durchgeführt. Formal rechtlich haben wir sie gesplittet in der Form, dass die GmbH gegründet und das Vermögen eingebracht wurde. Das hatte eine Ersparnis von Steuern zur Folge.

Der Oberbürgermeister bittet darum, den Bericht der Verwaltung an den Landesrechnungshof so mitzutragen.

 

Frau Späte:

Sie stellt fest, dass die Gründung des SSBZ letztendlich teurer geworden ist. Daraus ergibt sich folgende Frage: Wie pflegt die Stadtverwaltung Zeitz ihre Stadt auch in Bezug auf die Beauftragung des SSBZ und alles was Beschlusslage ist, ist dringend auf die Tagesordnung zu nehmen, denn so kann es auf Dauer nicht gehen. Es ist eine teure Angelegenheit.

Weiter kritisiert sie den allgemeinen Umgang mit dem Landesrechnungshof.

Gab es gemeinsame Gespräche, um immer wiederkehrende Probleme auszuräumen?

 

Oberbürgermeister:

Dem kann der Oberbürgermeister nicht so folgen. Ein großer Teil wurde beachtet und beantwortet. Der Bericht baut sich auf frühere Berichte auf. Es wurden viele Dinge bereits abgestellt.

Es gab ein Gespräch mit allen Prüfern unter Leitung des Senatsmitglieds Herrn Tracums. Dort wurde zum Entwurf gesprochen. Es werden bestimmte Punkte korrigiert und Formulierungen geändert. Nach dem Endbericht gibt es das Abschlussgespräch. Dort informiert der Landesrechnungshof, welche Punkte aus der Stellungnahme der Verwaltung nicht übernommen wurden.

 

Zum SSBZ ist zu sagen, dass im Fünf-Jahres-Vertrag ein fester Vertragspreis verankert ist. Dieser enthält nach der Privatisierung die Umsatzsteuer. Aber er enthält auch, dass die Kosten  durch Erhöhung der Leistung innerhalb des Gesamtbetrages abgeschmolzen werden.

 

 

Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Gesellschaftsgründung durch die Kommunalaufsichtsbehörde wurde sowohl der Nachweis erbracht, dass Mehrkosten durch die Umsatzsteuer nur zeitweilig Mehrkosten sind, weil wäre der SSBZ im Tarifvertrag öffentlicher Dienst verblieben, bereits durch die Tarifsteigerungen nach vier Jahren erreicht wurden. Es ist bekannt, dass bei der Pflege der Grünflächen nur ein Teil abgedeckt werden kann, so dass hier Kompromisse eingegangen werden müssen.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Stellungnahme der Stadt Zeitz zum Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit den Schwerpunkten „Haushalts- und Finanzlage, ausgewählte Aspekte der Personalwirtschaft und das Personalentwicklungskonzept, Vergabewesen, Zuwendungen an Dritte im Bereich Kultur und Sport sowie Beteiligungsmanagement“

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0