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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1012/13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

   Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem

   Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den

   Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan

   ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

 0

Stimmenthaltungen:

 0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 0