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Auszug - Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 67 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1082/13 Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 67 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage und wies darauf hin, dass sich die Nummerierung dieses Bebauungsplan aufgrund einer Doppelvergabe auf Nr

Herr Immisch erläuterte die Vorlage und wies darauf hin, dass sich die Nummerierung dieses Bebauungsplan aufgrund einer Doppelvergabe auf Nr. 71 ändert.

 

Nach kurzer Diskussion erklärte Herr Otto bezüglich evtl. Vermessungskosten für die innere Erschließungsstraße auf dem zu verkaufenden Grundstück, dass auf die Stadt diesbezüglich keine Vermessungskosten zukommen dürfen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).

 

Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0