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Auszug - Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18 Beschluss:V/STR/STR/1033/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/1033/13 Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion WIR-Unabhängige/KPD
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen

Auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige / KPD) gilbt als Einreicher der Vorlage Erläuterungen und begründet seinen Antrag.

 

Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf Abbruch der Debatte bei mehrheitlichen Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/STR/1033/1212/13:

Der Stadtrat beschließt, dass im 5-Jahreszeitraum, 2013 bis 2017,

ein Fußweg zwischen Theißen und Zeitz gebaut wird.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesen Sachverhalt zu prüfen und die weitere

Verfahrensweise festzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

22

Stimmenthaltungen:

  8

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

 

Gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Ausschüsse gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, zu seinem Abstimmungsverhalten, welches er mit mehreren Stadträten teilt, folgende persönliche Erklärung:

Er sagt: „Ich wollte damit keine Kluft zwischen Theißen und Zeitz ziehen, sondern, ein Gehweg bzw. eine fußläufige Verbindung ist notwendig. Die jetzigen Formen reichen in der Qualität nicht aus. Aber die Form der Vorlage hat es mir nicht möglich gemacht, ja, zu sagen, weil sie nicht in dieser Form eine Realisierbarkeit hat. Eine Realisierbarkeit ist im letzten Absatz der Stellungnahme der Verwaltung nachzulesen.