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Auszug - 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:V/STR/STR/1062/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/1062/13 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Vorsitzender des Stadtrates
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Auf die vorliegende Korrektur im Hauptausschuss wird verwiesen

Auf die vorliegende Korrektur im Hauptausschuss wird verwiesen. Im Artikel I ist der Satz (2) zu streichen.

 

Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nar. V/STR/STR/1062/1212/13:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.

 

8. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

vom 13.08.2009
 

 

Präambel

 

Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land                   Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 12.12.2013 die                                  8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:

 

 

 

Artikel I

Änderungen

 

§ 7 Hauptausschuss

 

Im § 7 Absatz 2 wird der Pkt. 7 neu eingefügt:

 

 

  1. Genehmigung von Dienstreisen und Weiterbildungen des Oberbürgermeisters, der Stadträte, der Ortschaftsräte und der sachkundigen Einwohner sowie die Genehmigung von Urlaub/Freistellung des Oberbürgermeisters.
     

 

 

 

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die  8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer  Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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