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Auszug - Allgemeine Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Buzalski fragte nach, wie der Stand von Pflege von Grünflächen durch Privatpersonen ist (Aufruf in der MZ)

 

Herr Buzalski fragte nach, wie der Stand von Pflege von Grünflächen durch Privatpersonen ist (Aufruf in der MZ). Er wurde von einer Bürgerin aus der Zeppelinstraße angesprochen, diese hatte sich bei der Stadt gemeldet bezüglich Baumscheibe Zeppelinstraße und noch keine Rückmeldung erhalten.

Er bittet um Prüfung und Beantwortung zum nächsten Bauausschuss.

 

Herr Brunn fragte an zu Problemen der Querung Fischstraße.

Als Fußgänger ist es fast zu jeder Tageszeit schwierig, über die Straße zu kommen.

Gerade für ältere oder behinderte Menschen, die nicht mehr so schnell zu Fuß sind, ist es problematisch sicher über die Straße auf die andere Seite zu kommen.

Was kann getan werden, um dies zu vereinfachen?

 

Herr Immisch erklärte, dass es zwar keine Lösung dafür gibt, aber die Mühlgrabenbrücke soll ab 01.04.2014 wieder wechselseitig im Gegenverkehr für Pkw und ÖPNV befahrbar sein, so dass sich die Verkehrssituation der Innenstadt/Fischstraße damit entspannen dürfte.

 

Bei der unteren Verkehrsbehörde konnte leider keine andere Umleitungsstrecke erwirkt werden, so ist die Umleitung über die B 180 wirksam.

 

Herr Herrmann wies auf eine Absenkung im Fußweg Altenburger Str. 7b hin.

Er bat um Überprüfung.

 

Herr Thamm fragte an zu den versenkbaren Pollern Wendische Straße und Zufahrt Michaeliskirchhof. Wann werden diese wieder in Betrieb genommen?

(Diese sind durch die Baumaßnahme Altmarkt versenkt geblieben, damit die Erreichbarkeit Wendische Straße/Rossmarkt gesichert ist.)

 

Herr Otto informierte, dass der Poller in der Wendischen Straße defekt ist. Die Reparatur ist beauftragt.

Die Anlieger/Taxifahrer müssen sich erst wieder daran gewöhnen, dass mit der Befahrbarkeit des Altmarktes die Fußgängerzone wieder als solche genutzt und nicht dauernd befahrbar ist.

Herr Otto möchte im nächsten Bauausschuss nochmals konkret über alle Polleranlagen berichten.

 

Vor dem Haus von Herrn Netscher befindet sich eine große Pappel mit einem ca. 30 % hohen Totholz-Anteil. Der Bereich Grünes sollte dies prüfen, ehe ein Schaden entsteht.

 

Herr Prüfe fragte an zur Verkehrsführung Besenstraße. Diese ist jetzt Einbahnstraße.

Wird diese wieder für den Gegenverkehr geöffnet vom Parkplatz Besenstraße zum Altmarkt?

 

Herr Immisch erläuterte, dass diese wegen der Baumaßnahme im Gegenverkehr geöffnet war und da diese jetzt wieder Bundesstraße ist und die erforderliche Breite für den Gegenverkehr nicht aufweist nur Einbahnstraße. (Untere Verkehrsbehörde BLK)

Wir gehen davon aus, dass nach Abstufung der B 180 in der Innenstadt ein Gegenverkehr wieder möglich ist, zum jetzigen Zeitpunkt wird dieses nicht genehmigt.

 

Herr Kutschik fragte zur Einrüstung des Zekiwa-Gebäudes. Ist eine Vollsanierung notwendig oder wird nur das Dach saniert. Ist eine nachhaltige Nutzung gegeben?

 

Frau Schaller erläuterte, dass das Gebäude der DSK übergeben wurde, es handelt sich also nicht um eine städtische Maßnahme. Die DSK übernimmt gemeinsam mit dem Planer die Sicherung des Gebäudes. Dafür gibt es eine 100 %ige  Förderung (über Stadtumbau Ost).

Der Fördermittelgeber wird also gründlich über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel bewerten.

Es ist ein guter Baufortschritt zu verzeichnen.

 

Herr Kutschik fragte nach dem Verbleib der Gedenktafel Wilhelm Pieck, welche wieder auf dem Altmarkt positioniert werden sollte.

 

Des Weiteren fragte er nach zu gefällten Bäumen am neuen Netto-Markt. Wann und wo werden Ersatzpflanzungen vorgenommen?

Das Gleiche auch bezüglich einiger gefällter Buchen Mittelweg Dr.-Flörsheim-Allee.

 

Herr Immisch informierte, dass dieses Gebiet (ehem. Lenssen-Grundstück) im Bereich eines Bebauungsplanes ist, in dem grünordnerische Festsetzungen bestehen.

In Bebauungsplangebieten gilt nicht die Baumschutzsatzung, sondern die Festsetzungen in diesem Plan.

 

Zur v.g. Gedenktafel ist zu sagen, dass diese im Museum eingelagert ist und eine Anbringung auf dem Altmarkt nicht vorgesehen ist.