Inhalt

Auszug - Beendigung einer Ausnahmegenehmigung  

44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13 Beschluss:V/STR/STR/1131/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 29.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/1131/14 Beendigung einer Ausnahmegenehmigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion FWZ/FFW
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Rossner-Sauerbier kommt hinzu, ab 18.15 Uhr sind 39 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 

Auf das ausgereichte Austauschblatt mit folgender Beschlussänderung wird verwiesen:

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, Herr Dr. Kunze, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für die Gemarkung Zeitz zu erwirken.

Damit tritt das allgemein in Sachsen-Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in diesem Gebiet in Kraft.

 

 

Herr Schwarz (Vorsitzender der Fraktion FWZ/FFW/BIT) legt als einreichende Fraktion mit Nachdruck die Argumente für die Notwendigkeit der vorliegenden Vorlage dar.

 

Herr Strauch (Fraktion Die Linke.) gibt nachfolgenden Redebeitrag zu Protokoll:

Er sagt:

„Im Beschlusstext heißt es unter anderem:

….damit tritt das allgemeine Verbrennungsverbot für „Grün- Gartenabfälle in Kraft“. Das kann man so nicht stehen lassen. Ich spreche hier für die vielen Kleingärtner des Regionalverbandes, aber auch für die Eigenheimbesitzern der gesamten Stadt Zeitz.

Die wenigsten Betroffen verbrennen Grün- Gartenabfälle, sie halten sich an das Verbrennungsverbot von diesen Sachen.

Aber, es gibt Gründe, warum wir überhaupt verbrennen. Denn es gibt kranke Gehölze, die beseitigt werden müssen. Diese können nicht auf dem Wertstoffhof abgegeben werden, weil sonst die Weiterverbreitung der Krankheiten erfolgen würde.

Ja, es gibt auch „Schwarze Schafe“ wie überall, die sich wissentlich und unwissentlich nicht an diese Ordnung halten.

Meine Damen und Herren, so ist es aber auch z.B. im Straßenverkehr. Da geschehen auch Unfälle und der Straßenverkehr wird auch nicht verboten.

Die Mitglieder in den Gartenvereinen im gesamten Stadtgebiet von Pirkau bis Kayna sind im Durchschnitt über 65 Jahre alt (laut Statistik des Regionalverbandes). Viele von denen dürfen kein Auto mehr fahren oder haben gar keins. Wie sollen diese Bürger der gesamten Stadt Zeitz zum Beispiel ihren trockenen Astschnitt entsorgen?

Haben Sie im Sommer schon einmal am Wertstoffhof in der Degelow-Straße angestanden?

Es kommt hier stellenweise zu einem Rückstau bis zur Kreuzung „Grüne Aue“. Bei dem Antransport und dem Stau entsteht aber auch Feinstaub und Lärm. Die Öffnungszeiten sind nicht unbedingt Verbraucher freundlich (Öffnung 10.00 Uhr).

Ein Vorschlag, der bereits mehrfach gemacht wurde, nämlich die Bereitstellung von Containern für die Gartenanlagen für diese Gartenabfälle, ist gehört und nicht weiter verfolgt worden. Hier wäre ein Punkt, um Emissionen und Staus zu vermeiden. Es sollte auf die Kleingärtner zugegangen und nicht zusätzlich belastet werden.

Der überwiegende Teil der Kleingärtner kompostiert seine grünen Abfälle und wer noch kann, entsorgt diese auf dem Wertstoffhof.

Eine Entsorgung über die „Braune Tonne“ für trockenen Astschnitt und Grün- Gartenabfälle ist unrealistisch. Siehe Zeitz-Ost.

Es entsteht ein erheblicher Mehraufwand an Kosten und Entsorgungen durch die Entsorgungsunternehmen. Es würde auch das friedliche Zusammenleben in den Hausgemeinschaften erheblich stören.

Die Konsequenz daraus wäre dann, die älteren Kleingärtner geben ihr Hobby, welches sie über Jahrzehnte gepflegt haben, auf. Die Folge für das Kleingartenwesen, welches auch im Stadtentwicklungskonzept aufgeführt ist, ist dann ein Anstieg des Leerstandes von Parzellen in den Vereinen zu verzeichnen, so wie es bereits in der Innenstadt Realität ist.

Die Leute vereinsamen, da der Kontakt zu den Gartennachbarn fehlt und ziehen sich aus dem öffentlichen Leben zurück.

Wer pflegt denn dann diese Flächen? ABM oder Bürgerarbeit? Wer bezahlt das dann?

Sollte dieser Beschluss umbesetzt werden, verliert die Stadt eventuell attraktive Kleingartenanlagen und Erholungsgebiete.

Außerdem, Verbote haben selten zu einem Erfolgt geführt.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Vorlage im Sinne der Kleingärtner, Haus- und Eigenheimbesitzer abzulehnen.

 

Vorsichtshalber stelle ich aber noch einen Zusatzantrag:

 

Die Beendigung einer Ausnahmegenehmigung gilt für das gesamte Stadtgebiet Zeitz, von Pirkau bis nach Kayna.

 

Begründung:

Wir sind eine Stadt, die Eingliederungsvereinbarungen sind nicht mehr wirksam. Außerdem sind die Bürger der Kernstadt Zeitz und die Bürger der eingegliederten Gemeinden laut Grundgesetz gleich zu behandeln.

 

Danke.“

 

             

In der weiteren Diskussion legen Herr Schwarz, Herr Hedrich, Frau Späte, Herr Melzer und Herr Brunn Standpunkte und Meinungen dar. Zudem beantragt Herr Brunn eine namentliche Abstimmung.

 

Herr Hedrich beantragt, bei Zustimmung des Antrages von Herrn Strauch:

Die Verweisung der Vorlage in die Ortschaftsräte und in den Bauausschuss.

 

Am Ende der Diskussion lässt der Vorsitzende über die Anträge wie folgt abstimmen:

 

  1. Abstimmung zum Antrag von Herrn Strauch, welcher beinhaltet, dass im Beschlusstext das Wort „Gemarkung“ durch das Wort „Stadt“ ersetzt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

14

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

  1. Abstimmung zum Antrag von Herrn Hedrich, welcher lautet:

Die Verweisung der Vorlage in die Ortschaftsräte und in den Bauausschuss.

Beim Verlesen dieses Antrages zieht Herr Hedrich diesen zurück. Daraufhin stellt Herr Melzer erneut diesen Antrag. Daraufhin erfolgt die Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

20

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung

 

  1. Abstimmung:

Die beantragte namentliche Abstimmung von Herrn Brunn wird bei 9 Ja-Stimmen und mehrheitlichen Nein-Stimmen abgelehnt.

 

4. Abstimmung zum vorliegenden Beschluss mit der Änderung…… für die Stadt Zeitz….: 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/STR/1131/2901/14:

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, Herr Dr. Kunze, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für die Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Damit tritt das allgemein in Sachsen-Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in diesem Gebiet in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

25

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0