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Auszug - Gedenktafeln in der Stadt Zeitz - mündliche Aussprache entsprechend der Festlegung in der Sitzung am 13.01.2014  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Datum: Mo, 17.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Frau Späte:

Frau Späte:

Im Rahmen ihrer Ausführungen unterbreitet Frau Späte einen Vorschlag über die Gestaltung einer Gedenktafel (siehe Anlage 1).

 

Frau Rieseberg:

Sie regt an, folgende Schwerpunkte in die Antragstellung für eine Gedenktafel aufzunehmen.

 

  1. Wer bzw. was kann gewürdigt werden.
  2. Darstellung der Verbindung der Persönlichkeit oder Sachlage zur Stadt Zeitz.
  3. Klare Definierung der Kostenübernahme für Erstellung, Anbringung, Pflege sowie Instandsetzung bei Schäden und Vandalismus durch Antragsteller.
  4. Ist eine Antragstellung im Allgemeininteresse der Stadt Zeitz, so kann eine explizit dafür gegründete Kommission innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Zeitz beschließen.
  5. Zur Erleichterung des Antragsverfahrens ist ein Antragsformular von Vorteil.
  6. Der Schriftinhalt der Gedenktafel ist vollständig im Antrag zu formulieren.
  7. Die künstlerische Gestaltung ist nicht vorgeschrieben, jedoch sollte ein Wiedererkennungswert / Wiedererkennungssymbol zur Stadt Zeitz sein (z. Bsp. Wappen oder Farben).

 

Frau Eschner:

Die Quintessenz ist, dass ihre Fraktion vorschlägt, aus den Gestaltungsmöglichkeiten, die das Museum vorgegeben hat, auswählen zu können.

Das Museum bzw. Archiv prüft den Antrag, um „Wildwuchs“ zu verhindern.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport die Entscheidung darüber fällt.

 

Herr Strauch:

Wenn die Stadtverwaltung von einem Dritten beauftragt wird, ist sie allerdings nicht verantwortlich, eben so wenig der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport sondern vielmehr der Stadtrat. Der Einreicher trägt die Verantwortung für Kosten usw.

 

Antrag Herr Hörig:

Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der vorliegenden Unterlagen einen Änderungsantrag in den Stadtrat einzubringen, dass der Stadtrat seinen Beschluss dahingehend verbessert, qualifiziert bzw. anpasst. 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Hörig:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

Die stellvertretende Vorsitzende empfiehlt, alle eingegangenen Handlungsempfehlungen der Fraktionen nimmt die Verwaltung als Grundlage zur Umsetzung des Beschlusses 09517/13 auf. Die Entscheidung über die Anbringung von Gedenktafeln trifft der Stadtrat.


Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zur Empfehlung von der stellvertretenden Vorsitzenden:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0