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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1173/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erläutert die Vorlage

Herr Villiers erläutert die Vorlage.

 

Herr Brunn fragte dazu an, ob es trotzdem noch möglich ist, später an dieser Stelle eine Schwimmhalle zu errichten (wegen Energie von Südzucker, Silbitz Guss usw.)

 

Herr Otto erklärte, dass die Nutzung von evtl. Energieüberschüssen der ansässigen Industrie für eine Schwimmhalle nicht zum kontinuierlichen, ständigen Betrieb einer Schwimmhalle geeignet sind.

Zum einen besteht kein Energieüberschuss (Südzucker, interner Nutzungskreislauf)

Wo ein Energieüberschuss besteht, ist dieser nicht ständig so verfügbar, um ein Schwimmbad kontinuierlich zu betrieben.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der ersten Änderung des

   Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk  -  wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird die erste Änderung des Bebauungsplanes

   Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk  -  bestehend aus der Planzeichnung

    (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) der ersten

    Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21  wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0