Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
Sondersitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Fr, 02.05.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 20:10 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
V/STR/10/1166/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Herr Jäger:
- stellte die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich
Tätigen im Stadtrat, Ausschüssen und Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vor.
Er erläuterte die gesetzlichen Grundlagen und die Begründung der Änderungen.
Der Ortschaftsrat schließt sich der Formulierungsänderung bzw. Ergänzung, die in der
Ortsbürgermeisterberatung vorgeschlagen wurden an:
- § 3 Abs. 2 Satz 3 wie folgt ersetzen:
„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten
Wahlperiode ermittelt.“
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 5 |
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davon anwesend: 3 |
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Ja-Stimmen: 3 |
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Nein-Stimmen: / |
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Stimmenthaltungen: / |
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von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: / |
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