Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 06.05.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
V/STR/10/1166/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 mit folgender Änderung:
Die §§ 3 Abs.2 Satz 3 und 4 Abs.2 Satz3 werden wie folgt geändert:
„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 6 |
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davon anwesend: 6 |
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Ja-Stimmen: 4 |
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Nein-Stimmen: 2 |
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Stimmenthaltungen: / |
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von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: / |
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