Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.05.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/1166/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Die Beratung der Vorlage erfolgte in allen Ortschaftsräten. In Nonnewitz, Kayna, Pirkau, Geußnitz, Würchwitz und Zangenberg wurde der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Die §§ 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 Abs. 2 Satz 3 werden wie folgt ersetzt:
„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“
Im OR Theißen wird die Vorlage in die Verwaltung zurückverwiesen und der OR Luckenau lehnt die Vorlage ab.
Zusätzlich schlägt der OR Kayna folgende Änderung vor:
Dem Stadtrat wird eine Prüfung der Anhebung der Aufwandsentschädigung für Protokollanten empfohlen.
Anfrage Frau Deblow zu Fahrtkostenentschädigung für Ortsbürgermeister (mit eigenem Fahrzeug) sowie Versicherungsschutz (z.B. Vollkasko) über die Stadtverwaltung?
Herr Otto:
Die Orts-BM unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht nur Dienstfahrten zu Sitzungen (z.B. STR und Ausschüsse). Hier besteht die Möglichkeit Fahrtkostenentschädigung abzurechnen. Die Orts-BM leisten allerdings ein weit höheres Pensum an Fahrten für die Ortschaft (z.B. Bauberatungen, Fahrten zu Veranstaltungen im BLK), für diese Fahrten gibt es aktuell keine Entschädigung (nach Recht LSA).
Bezug nehmend auf die Frage zum Versicherungsschutz, gibt es aktuell keinen Versicherungsschutz für Privatfahrten.
Die Prüfung und die Information zur Versicherung Dienstfahrten der Orts-BM erfolgt im Stadtrat am 15.05.2014.
Frau Wetzelt stellt folgenden Antrag:
Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte auf 40,00 Euro.
Abstimmung zum 1. Antrag/Ergänzung aus den Ortschaften:
Die §§ 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 Abs. 2 Satz 3 werden wie folgt ersetzt:
„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“
Abstimmung: Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Abstimmung zum 2. Antrag von Frau Wetzelt:
Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte auf 40,00 Euro.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 2
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |