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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1137/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

-          Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

-          Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt

Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der

Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).

-          Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird

gebilligt (Anlage 5).

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

geben.

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0