Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.05.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1137/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt
Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).
- Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird
gebilligt (Anlage 5).
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den
Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu
geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |