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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1173/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

-          Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

-          Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der ersten Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk  -  wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

-          Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird die erste Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk  -  bestehend aus der Planzeichnung

(Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

-          Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) der ersten

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21  wird gebilligt.

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

geben.

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0