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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"  

48. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:V/STR/65/1137/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1137/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1137/1505/14:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-

    bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungs-

    planes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und

    bewertet.

    Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

    23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

    vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt

    Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der

    Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).

 

-  Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird

    gebilligt (Anlage 5).

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

    Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

    Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

    geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0