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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"  

48. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:V/STR/65/1173/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1173/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1173/1505/14:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der ersten Änderung des

   Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk  -  wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird die erste Änderung des Bebauungsplanes

   Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk  -  bestehend aus der Planzeichnung

    (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) der ersten

    Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21  wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0