Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | V/STR/65/1173/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.05.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1173/14 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/1173/1505/14:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-
gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der ersten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk - wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird die erste Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 21 der Stadt Zeitz – Zemag Altwerk - bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) der ersten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den
Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu
geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 37 |
Ja-Stimmen: | 37 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |