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Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009  

48. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:V/STR/10/1166/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/1166/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Neitz kommt hinzu, ab 17.50 Uhr sind 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Die Abstimmungsergebnisse aus den Ortschaften liegen aus.

Weiterhin verweist Herr Exler auf den vorliegenden Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses. Die im Hauptausschuss beschlossene Änderung in der Satzung wird hier im Stadtrat zur Abstimmung gestellt. Sie lautet:

Die §§ 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 Abs. 2 Satz 3 werden wie folgt ersetzt:

„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“

 

In der Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt. Die Fragen von Frau Stirbo und Frau Dreblow werden vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze bzw. vom Bürgermeister, Herrn Otto, beantwortet.

 

Frau Späte, Vorsitzende der CDU-Fraktion, stellt folgenden Antrag:

Im § 5 – Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte -:

Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte auf

30,00 Euro.

 

Abstimmungsergebnis der Antragstellung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

Beschluss mit den Änderungen:

Beschluss-Nr. V/STR/10/1166/1505/14:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

3. Änderungssatzung

 

zur

 

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausscssen und den Ortschaftsräten

der Stadt Zeitz

 

vom 16.07.2009

 

 

 

Auf Grund §§ 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen Anhalt vom 17. 12. 2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008, S. 874) i. d. F. vom 30.10.2009 (MBl. LSA Nr. 38/2009, S. 749) hat der Stadtrat der

Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.05.2014 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

Änderungen

 

 

 

1.              Der § 3 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortschaftsräte erlt folgende neue Fassung:

 

(1) Di Aufwandsentschädigun fü di Mitglieder  der  Ortschaftsrät wir als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer

 

a)

Einwohnerzahl bis 500 Einwohner

19,00

 

b)

 

Einwohnerzahl von 501 bis 1000 Einwohner

 

25,00

 

c)

 

Einwohnerzahl von 1001 bis 1500 Einwohner

 

31,00

 

d)

 

Einwohnerzahl von 1501 bis 2000 Einwohner

 

37,00

 

e)

 

Einwohnerzahl von 2001 bis 3000 Einwohner

 

43,00 €.

 

 

(2) Die mgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni.

              Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.


2.              Der § 4 Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeister erlt folgende neue Fassung:

 

(1)              Die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Diese  wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer

 

a)               Einwohnerzahl bis 500 Einwohner                                      154,00

b)              Einwohnerzahl von 501 bis 1000 Einwohner                        231,00

c)               Einwohnerzahl von 1001 bis 2000 Einwohner                      307,00

d)               Einwohnerzahl über 2000 Einwohner                                   389,00 .

(2) Die mgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni.

              Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.

 

(3)              Abweichend von den Regelungen des Abs. 1 erhalten die bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister, nun Ortsbürgermeister der Ortschaften Luckenau und Theißen bis zum Ende ihrer ursprünglichen Amtszeit (§ 58 Abs. 1b GO LSA) folgende Beträge:

 

Ortsbürgermeister der Ortschaft Luckenau:              550,00

Ortsbürgermeister der Ortschaft Theißen:                                                              1.000,00

 

(4) Im Falle der Verhinderung des Ortsbürgermeisters für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Monaten wird dem jeweiligen Stellvertreter ab diesem Zeitraum die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 nachträglich gewährt.

 

 

3.              Der § 5 Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte wird neu eingefügt.

 

Ein ehrenamtlicher, vom Ortschaftsrat bestellter Protokollant, erlt für die Sitzungen des Ortschaftsrates eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro je Sitzung.

 

  1. Die ehemaligen §§ 5 bis 10 verschieben sich entsprechend.

 

 

 

 

Artikel II

 

Inkrafttreten

 

 

 

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz tritt am 01.07.2014 in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:

Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0