Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | V/STR/10/1166/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.05.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/1166/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Neitz kommt hinzu, ab 17.50 Uhr sind 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Die Abstimmungsergebnisse aus den Ortschaften liegen aus.
Weiterhin verweist Herr Exler auf den vorliegenden Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses. Die im Hauptausschuss beschlossene Änderung in der Satzung wird hier im Stadtrat zur Abstimmung gestellt. Sie lautet:
Die §§ 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 Abs. 2 Satz 3 werden wie folgt ersetzt:
„Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“
In der Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt. Die Fragen von Frau Stirbo und Frau Dreblow werden vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze bzw. vom Bürgermeister, Herrn Otto, beantwortet.
Frau Späte, Vorsitzende der CDU-Fraktion, stellt folgenden Antrag:
Im § 5 – Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte -:
Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte auf
30,00 Euro.
Abstimmungsergebnis der Antragstellung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 36 |
Ja-Stimmen: | 26 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 7 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Beschluss mit den Änderungen:
Beschluss-Nr. V/STR/10/1166/1505/14:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
3. Änderungssatzung
zur
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten
der Stadt Zeitz
vom 16.07.2009
Auf Grund §§ 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen – Anhalt vom 17. 12. 2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008, S. 874) i. d. F. vom 30.10.2009 (MBl. LSA Nr. 38/2009, S. 749) hat der Stadtrat der
Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.05.2014 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Änderungen
1. Der § 3 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortschaftsräte erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortschaftsräte wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer
a) | Einwohnerzahl bis 500 Einwohner | 19,00 € |
b) |
Einwohnerzahl von 501 bis 1000 Einwohner |
25,00 € |
c) |
Einwohnerzahl von 1001 bis 1500 Einwohner |
31,00 € |
d) |
Einwohnerzahl von 1501 bis 2000 Einwohner |
37,00 € |
e) |
Einwohnerzahl von 2001 bis 3000 Einwohner |
43,00 €. |
(2) Die maßgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni.
Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.
2. Der § 4 Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeister erhält folgende neue Fassung:
(1) Die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Diese wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer
a) Einwohnerzahl bis 500 Einwohner 154,00 €
b) Einwohnerzahl von 501 bis 1000 Einwohner 231,00 €
c) Einwohnerzahl von 1001 bis 2000 Einwohner 307,00 €
d) Einwohnerzahl über 2000 Einwohner 389,00 €.
(2) Die maßgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni.
Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.
(3) Abweichend von den Regelungen des Abs. 1 erhalten die bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister, nun Ortsbürgermeister der Ortschaften Luckenau und Theißen bis zum Ende ihrer ursprünglichen Amtszeit (§ 58 Abs. 1b GO LSA) folgende Beträge:
Ortsbürgermeister der Ortschaft Luckenau: 550,00 €
Ortsbürgermeister der Ortschaft Theißen: 1.000,00 €
(4) Im Falle der Verhinderung des Ortsbürgermeisters für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Monaten wird dem jeweiligen Stellvertreter ab diesem Zeitraum die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 nachträglich gewährt.
3. Der § 5 Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte wird neu eingefügt.
Ein ehrenamtlicher, vom Ortschaftsrat bestellter Protokollant, erhält für die Sitzungen des Ortschaftsrates eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro je Sitzung.
- Die ehemaligen §§ 5 bis 10 verschieben sich entsprechend.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz tritt am 01.07.2014 in Kraft.
Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 36 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |