Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 22.05.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:54 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/10/1166/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Herr Köstler:
- das Datum der Beratungsfolge ist falsch
Herr Fuckner:
- die Entschädigung für die Ortschaftsräte erachte ich als ungerecht, da das Sitzungsgeld
vollständig gestrichen wurde und die Aufwandsentschädigung auf 37.00 EUR abgesenkt
wurde
Es folgten weitere Diskussionen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 13 |
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davon anwesend: 10 |
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Ja-Stimmen: / |
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Nein-Stimmen: 10 |
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Stimmenthaltungen: / |
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von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: / |
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- somit ist die Vorlage abgelehnt