Inhalt

Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 25. Mai 2014  

konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/10/0001/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/10/0001/14 Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 25. Mai 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt als Vorsitzender des Stadtwahlausschusses folgende Informationen:

Der Stadtwahlausschuss hat seine Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt.

- Er hat in entsprechender Beschlussfassung ursprünglich die Kandidaten festgestellt.

- Er hat in weiterer Beschlussfassung am 27. Mai 2014 das Wahlergebnis für die Stadt Zeitz

  und seine Ortschaften festgestellt.

- Er hat die Veröffentlichung im Amtsblatt am 07. Juni 2014 vorgenommen.

Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 21. Juni 2014 gab es keine Einwendungen gegen die Wahl. Damit ist die Wahl aus dieser Sicht gültig. Der Oberbürgermeister bittet den Stadtrat, dies durch Beschlussfassung zu bestätigen.

Die gleiche Erklärung trifft dann auf die Tagesordnungspunkte 10 bis 17 zu.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0001/0207/14:

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

Stimmenergebnis:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0