Auszug - Selbstverpflichtungserklärung des Stadtrates Zeitz zur Korruptionsbekämpfung (Ehrenkodex)
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 24.07.2014 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/10/0023/14 Selbstverpflichtungserklärung des Stadtrates Zeitz zur Korruptionsbekämpfung (Ehrenkodex) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Nach erfolgter umfassender Diskussion werden nachfolgende Ergänzungen unter Punkt 8. aufgenommen:
… rechtskräftige Verbindlichkeiten …
und
… (ausgenommen private und geschäftliche Verbraucherverträge) …
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt zur Korruptionsvorbeugung folgende Selbstverpflichtung in Form eines Ehrenkodexes:
1. | Die Mitglieder des Stadtrates werden in der Korruptionsbekämpfung Vorbild sein und durch ihr Verhalten zeigen, dass sie Korruption nicht dulden oder unterstützen.
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2. | Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, das Ziel der Korruptionsvorbeugung in der Öffentlichkeit voranzutreiben und zu vertreten, insbesondere, wenn ihnen Privilegien oder Vorteile aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Stadtrat angeboten werden.
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3. | Die Mitglieder des Stadtrates achten auf klare Festlegungen der Entscheidungsspielräume und deren Kontrolle.
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4. | Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, Wissen, dass sie durch ihre Tätigkeit im Stadtrat erlangen, weder für ihre privaten noch wirtschaftlichen Interessen nutzen, noch an nahe stehende Dritte, die es für wirtschaftliche Interessen nutzen könnten, weiterzugeben.
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5. | Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz entsenden nur Vertreter/in in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen, in denen keine Personen im Sinne von § 33 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz oder der/die Vertreter/in selbst beschäftigt sind.
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6. | Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile anzunehmen, die ihnen im Hinblick auf Entscheidungen im Stadtrat, Aufsichtsräten oder Ausschüsse angeboten werden. Dies gilt auch für Vorteile, die ihnen nicht direkt, sondern Dritten zugute kämen.
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7. | Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, Interessenkonflikte, die sich zwischen privaten, wirtschaftlichen Interessen und Abstimmungen im Stadtrat der Stadt Zeitz, in den Aufsichtsräten oder in Ausschüssen ergeben, vor der Beratung anzuzeigen.
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8. | Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz nehmen die Vertretung in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen nur wahr, wenn keine rechtskräftigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Unternehmen und in beruflicher Hinsicht keine Verträge mit diesem Unternehmen (ausgenommen private und geschäftliche Verbraucherverträge) bestehen. |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |