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Auszug - Selbstverpflichtungserklärung des Stadtrates Zeitz zur Korruptionsbekämpfung (Ehrenkodex)  

2. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:VI/STR/10/0023/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/10/0023/14 Selbstverpflichtungserklärung des Stadtrates Zeitz zur Korruptionsbekämpfung (Ehrenkodex)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Hierzu liegt ein Protokollauszug mit dem geänderten Beschluss des Haupt- und Wirtschaftsausschusses aus, welcher auch hier im Stadtrat zur Beschlussfassung steht

Hierzu liegt ein Protokollauszug mit dem geänderten Beschluss des Haupt- und Wirtschaftsausschusses aus, welcher auch hier im Stadtrat zur Beschlussfassung steht.

Im Punkt 8 gibt es folgende Ergänzungen:

rechtskräftige Verbindlichkeiten …

und

… (ausgenommen private und geschäftliche Verbraucherverträge) …

 

 

Beschluss mit den Ergänzungen:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0023/3107/14:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt zur Korruptionsvorbeugung folgende Selbstverpflichtung in Form eines Ehrenkodexes:

 

1.

Die Mitglieder des Stadtrates werden in der Korruptionsbekämpfung Vorbild sein und durch ihr Verhalten zeigen, dass sie Korruption nicht dulden oder unterstützen.

 

2.

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, das Ziel der Korruptionsvorbeugung in der Öffentlichkeit voranzutreiben und zu vertreten, insbesondere, wenn ihnen Privilegien oder Vorteile aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Stadtrat angeboten werden.

 

3.

Die Mitglieder des Stadtrates achten auf klare Festlegungen der

Entscheidungsspielräume und deren Kontrolle.

 

4.

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, Wissen, dass sie

durch ihre Tätigkeit im Stadtrat erlangen, weder für ihre privaten noch

wirtschaftlichen Interessen nutzen, noch an nahe stehende Dritte, die es für

wirtschaftliche Interessen nutzen könnten, weiterzugeben.

 

5.

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz entsenden nur Vertreter/in in

Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen, in denen keine

Personen im Sinne von § 33 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz oder der/die

Vertreter/in selbst beschäftigt sind.

 

6.

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich, keine

Zuwendungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile anzunehmen, die ihnen im

Hinblick auf Entscheidungen im Stadtrat, Aufsichtsräten oder Ausschüsse

angeboten werden. Dies gilt auch für Vorteile, die ihnen nicht direkt, sondern

Dritten zugute kämen.

 

7.

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz verpflichten sich,

Interessenkonflikte, die  sich zwischen privaten, wirtschaftlichen Interessen und

Abstimmungen im Stadtrat der Stadt Zeitz, in den Aufsichtsräten oder in

Ausschüssen ergeben, vor der Beratung anzuzeigen.

 

8.

Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Zeitz nehmen die Vertretung in

Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen nur wahr, wenn keine

rechtskräftigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Unternehmen und in

beruflicher Hinsicht keine Verträge mit diesem Unternehmen (ausgenommen

private und geschäftliche Verbraucherverträge)

bestehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0