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Auszug - Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Geußnitz  

2. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/10/0026/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/10/0026/14 Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Geußnitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt für die Tagesordnungspunkte 9 bis 14 einleitende Worte.

Es sind besondere und auch wichtige Punkte, die auch heraus gehoben sein sollen, wenn wir nach der Wahl der Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister sie gemäß den Bestimmungen und Gesetzlichkeiten unseres Landes zu Ehrenbeamten berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis ernennen.

Der Oberbürgermeister hebt hier ausdrücklich hervor, dass es ein Ehrenamt ist, mit viel Aufwand, mit viel Kraft. Deshalb gilt auch vorab ein Dankeschön für die Bereitschaft, diese Aufgabe zu erfüllen.

Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sind in ihrer rechtlichen Stellung Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Ortschaft und haben in dem Zusammenhang auch Befugnisse im hoheitlichen Bereich, allerdings keine Behördenfunktion. Das Ehrenbeamtenverhältnis ist ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zur Gemeinde, zur Ortschaft, aber in der Funktion als Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Ortschaft auch zur Stadt Zeitz.

Der Oberbürgermeister betont weiter, dass wir diese Ernennungsakte einerseits nach dem Gesetz aber auch in dem Bewusstsein der Tagesordnungspunkte begehen, dass hier die zu ernennende Ortsbürgermeisterin und zu ernennenden Ortsbürgermeister ein hohes Maß an Arbeit für unsere Gesellschaft, für unsere Stadt Zeitz auf sich nehmen und deshalb von vornherein gemeinsam den Dank aussprechen.

 

Folgende Erläuterung zum Verfahren der Tagesordnungspunkte 9 bis 14:

-

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erfolgt durch die Beschlussfassung im

Stadtrat die Genehmigung bzw. Bestätigung der Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. der Ortsbürgermeister durch den Ortschaftsrat der jeweiligen Ortschaft.

 

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Anschließend bittet der Oberbürgermeister die Ortsbürgermeisterin bzw. den Ortsbürgermeister nach vorn. Durch den Oberbürgermeister erfolgt das Verlesen des vorgegebenen Beamteneides und die Ortsbürgermeisterin bzw. der Ortsbürgermeister spricht diesen nach. Dann erfolgt durch den Oberbürgermeister die Ernennung zum Ehrenbeamten und überreicht die Ernennungsurkunde.

 

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Nach Abschluss der Tagesordnungspunkte 9 bis 14 begeben sich die Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister mit dem Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, Herrn Flammiger, in das Vorzimmer Friedenssaal, um die Unterzeichnung und Austausch der notwendigen Dokumente vornehmen zu können.

 

 

Das Verfahren kann beginnen und der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, ruft nachfolgend die einzelnen Tagesordnungspunkte auf.

Beschluss:

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0026/3107/14:

In der Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz am 10.07.2014 wurde

 

                            H e r r   G e r h a r d   K i s s m a n n

 

zum  Ortsbürgermeister gewählt.

Der Stadtrat bestätigt die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Geußnitz.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

Der Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze, bittet Herrn Kissmann nach vorn und spricht den Beamteneid. Herr Kissmann spricht nach:

„Ich schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

So wahr mir Gott helfe“.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, ernennt Herrn Gerhard Kissmann mit der Überreichung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Stadt Zeitz für sein Amt als Ortsbürgermeister der Ortschaft Geußnitz.