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Auszug - Kostensatzung Feuerwehr  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
VI/STR/32/0045/14 Kostensatzung Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Erläuterungen erfolgen auch hier durch Herrn M

Erläuterungen erfolgen auch hier durch Herrn M. Schaller:

- Kostenlose Einsätze der Feuerwehr erfolgen nur, wenn Gefahr in Verzug ist. Freiwillige

  Leistungen (z.B. Beseitigung von Wespennestern) muss bezahlt werden, entsprechend

  Kostensatzung.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/