Auszug - Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/10/0059/14 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Erläuterungen zur Vorlage erfolgten durch Herrn Flammiger.
Änderungsantrag Frau Späte – siehe Anlage 2.
Zusammengefasst werden 4 Änderungen vorgeschlagen:
- Im § 1 - Das Sitzungsgeld entfällt bei Ausschluss von Sitzungen oder Verweisung aus dem Sitzungsraum.
- Erweiterung der zulässigen Fraktionssitzungen pro Jahr. Vorschlag CDU-Fraktion = 15 Fraktionssitzungen pro Jahr.
- Vorschlag Herr Schwarz: im Vorfeld einer geplanten Stadtratssitzung – maximal 2 Fraktionssitzungen und vor einer Sondersitzung maximal 1 Fraktionssitzung.
- Im § 9 Versicherungsschutz, Ersatz von Sachschäden –
Für die Ausübung der Ehrenämter besteht Versicherungsschutz entsprechend den
Bedingungen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.
Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen wird die Sachschadensrichtlinie (RdErl. des MF vom 02.11.2012, MBl. LSA S. 585) entsprechend angewendet.
- Im § 13 – In Kraft treten rückwirkend zum 01.08.2014 – hierzu erläutert Herr Flammiger, dass damit eine Schlechterstellung der Orts-BM erfolgen würde.
Frau Späte – bezüglich der Fraktionssitzungen wird der Antrag von Herrn Schwarz mitgetragen und die Änderung im § 13 – Inkrafttreten – wird zurückgezogen.
Abstimmung zu folgenden 3 Änderungen:
- Im § 1 (Abs. 2) - Das Sitzungsgeld entfällt bei Ausschluss von Sitzungen oder Verweisung aus dem Sitzungsraum.
- Im § 1 (Abs. 4) - Erweiterung der zulässigen Fraktionssitzungen pro Jahr – Hier: maximal 2 Fraktionssitzungen vor jeder geplanten Stadtratssitzung und maximal 1 Fraktionssitzung vor jeder Sondersitzung.
- Im § 9 Versicherungsschutz, Ersatz von Sachschäden –
Für die Ausübung der Ehrenämter besteht Versicherungsschutz entsprechend den
Bedingungen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.
Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen wird die Sachschadensrichtlinie (RdErl. des MF vom 02.11.2012, MBl. LSA S. 585) entsprechend angewendet.
Abstimmung zu den o.g. 3 Änderungen:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Beschluss zur geänderten Vorlage:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |