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Auszug - Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/10/0059/14 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Erläuterungen zur Vorlage erfolgten durch Herrn Flammiger

Erläuterungen zur Vorlage erfolgten durch Herrn Flammiger.

 

Änderungsantrag Frau Späte – siehe Anlage 2.

 

Zusammengefasst werden 4 Änderungen vorgeschlagen:

  1. Im § 1 - Das Sitzungsgeld entfällt bei Ausschluss von Sitzungen oder Verweisung aus dem Sitzungsraum.
  2. Erweiterung der zulässigen Fraktionssitzungen pro Jahr. Vorschlag CDU-Fraktion = 15 Fraktionssitzungen pro Jahr.
    • Vorschlag Herr Schwarz: im Vorfeld einer geplanten Stadtratssitzung – maximal 2 Fraktionssitzungen und vor einer Sondersitzung maximal 1 Fraktionssitzung.
  3. Im § 9 Versicherungsschutz, Ersatz von Sachschäden –

Für die Ausübung der Ehrenämter besteht Versicherungsschutz entsprechend den

Bedingungen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen wird die Sachschadensrichtlinie (RdErl. des MF vom 02.11.2012, MBl. LSA S. 585) entsprechend angewendet.

  1. Im § 13 – In Kraft treten rückwirkend zum 01.08.2014 – hierzu erläutert Herr Flammiger, dass damit eine Schlechterstellung der Orts-BM erfolgen würde.

 

Frau Späte – bezüglich der Fraktionssitzungen wird der Antrag von Herrn Schwarz mitgetragen und die Änderung im § 13 – Inkrafttreten – wird zurückgezogen.

 

Abstimmung zu folgenden 3 Änderungen:

 

  1. Im § 1 (Abs. 2) - Das Sitzungsgeld entfällt bei Ausschluss von Sitzungen oder Verweisung aus dem Sitzungsraum.
  2. Im § 1 (Abs. 4) - Erweiterung der zulässigen Fraktionssitzungen pro Jahr – Hier: maximal 2 Fraktionssitzungen vor jeder geplanten Stadtratssitzung und maximal 1 Fraktionssitzung vor jeder Sondersitzung.
  3. Im § 9 Versicherungsschutz, Ersatz von Sachschäden –

Für die Ausübung der Ehrenämter besteht Versicherungsschutz entsprechend den

Bedingungen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen wird die Sachschadensrichtlinie (RdErl. des MF vom 02.11.2012, MBl. LSA S. 585) entsprechend angewendet.

 

Abstimmung zu den o.g. 3 Änderungen:

Ja-Stimmen:                            9

Nein-Stimmen:              2

Enthaltungen:                            0

Beschluss:

Beschluss zur geänderten Vorlage:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz.

Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:

Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0