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Auszug - Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen (Bitte die bereits ausgereichten Unterlagen zur Sitzung mitbringen! Sich eventuell ergebende Änderungen werden nachgereicht.)  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 16.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0040/14 Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Anregung Herr Hedrich:

Bitte auf den auszureichenden Unterlagen immer das aktuelle Datum vermerken.

 

Anmerkung Vorsitzende:

Die E-Mail aus dem Bereich Haushalt, heute vorgelegte Unterlagen betreffend, sei am 12.09.2014 versandt worden.

 

Herr Otto:

Für die Vorbereitung des heutigen Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Haupt- und Wirtschaftsausschusses am 18.09.2014 wurde eine Änderungsliste ausgereicht.

Darin ist zu erkennen, welche Veränderungen seit den letzten Beratungen vorgenommen wurden.

 

1. Ergebnisplan

* Dienst- und Schutzbekleidung im Bereich des Brandschutzes – Erhöhung der

  Aufwendungen um 3.000 Euro.

  Diese ergab sich unter anderem aufgrund des Kaufes von Schutzanzügen /

  Chemikalienschutzanzügen

 

* Zuweisung an Zweckverbände – Umlage an den AZV Schnaudertal

  Der AZV Schnaudertal erhebt in 2014 neben seiner allgemeinen Umlage für die

  Niederschlagsentwässerung der Straßen, Wege, Plätze usw. eine weitere gesonderte

  Verlustumlage. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen den bisherigen 68.000 Euro, die

  im Haushaltsplan 2014 bereits eingestellt waren und den jetzt festgeschriebenen 116.700

  Euro. Diese Umlage betrifft zunächst das Jahr 2014 und bezieht sich auf die Regulierung

  der Abwasseranlagen im Bereich des Gebietes des AZV – Droßdorf. Die benachbarte

  Gemeinde hat diesen Betrag entsprechend anteilig zu tragen.

 

* Punkte 3 und 4 sind zusammengefasst zu betrachten

  Wiederherstellung Grabensystem Roda

Hier liegen Gesamtaufwendungen neu von 21.300 Euro vor. Dazu wurde bereits im Ortschaftsrat Kayna beraten. Die Erträge sind geplante / beantragte Fördermittel.

 

2. Finanzplan

Hier finden sich die soeben erläuterten Punkte wieder. Der Finanzplan gibt Auskunft über Zahlungen, welche im Einzelnen zu zahlen sind in Bezug auf die Aufwendungen im Ergebnisplan.

 

3. Investitionen

Folgende Änderungen sind zu verzeichnen:

* Die Ortschaft Theißen hat im ersten Halbjahr 2014 den Beschluss gefasst, einen

  hydraulischen Rettungssatz aus der Rücklage bereitzustellen.

 

 

 

* Spielgeräte Grundschule Elstervorstadt

   Die Spielgeräte wurden aus Spendenmitteln finanziert. Damit dies haushaltsrechtlich  

   dargestellt werden kann, wurde die Position neu aufgenommen.

 

* Sanierung Kindertagesstätte Theißen

  Der Ortschaftsrat Theißen hat sich dazu entschlossen, die Mittel für die Sanierung der

  Einrichtung aufzustocken von bisher 220.000 Euro auf 367.000 Euro. Die sich daraus

  ergebende Differenz sind die übrigen Mittel aus der Rücklage Theißen.

 

* Außenrollos Kindertagesstätte Musikus

  Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über Spenden.

 

Herr Seidelt:

Gab es im Eingemeindungsvertrag eine Klausel, bis wann die Mittel aus der Rücklage für Maßnahmen in Theißen zu verwenden sind?

 

Bürgermeister:

Laut Eingemeindungsvertrag ist das der 31.12.2014.

 

Frau Späte:

1. STARK III – In einem Schreiben des Landesverwaltungsamtes an den Burgenlandkreis 

    wird mitgeteilt, dass aufgrund der vom Kreistag noch nicht beschlossenen

    Schulentwicklungsplanung diese Mittel für Schulen nicht in Aussicht gestellt werden. Sind

    diese Informationen in der Stadt bekannt und betrifft das auch Kindergärten?

 

2. Inwieweit gibt es aktuellere Informationen zum Stand der Weißenfelser Straße bzw. Knoten

   Wasservorstadt?

 

Bürgermeister

Zu 2.: Das Land hat der Stadt Zeitz einen Vertragsentwurf vorgelegt, was die Abstufung der L

          193 betrifft. Er beinhaltet, dass das Land verschiedene Maßnahmen vor der Übergabe an

          den Straßen vornehmen will, sowie die „Maßgabe“ der Stadt Zeitz, die Brücke selbst zu

          gestalten. Außerdem ist der erste Bauabschnitt der Weißenfelser Straße für die

          Förderung Entflechtungsgesetz vorgesehen. Neues gibt es dazu nicht.

 

Herr Immisch

Zu 1.: Neuere Informationen liegen derzeit nicht vor.

 

Frau Späte.

1. Ist im Bauverlauf der Weißenfelser Straße gewährleistet, dass die Abwasserrohre

    entsprechend verlegt werden können?

2. Handelt es sich bei der noch zuteilungsreifen Summe um den Gesamtbetrag (STARK III)?

 

Herr Immisch

Zu 1: Es muss eine Zwischenlösung über einen längeren Zeitraum gefunden werden.

Zu 2: Es handelt sich um die Gesamtsumme.

 

 

Herr Hörig:

1. STARK III – Mit welchen Maßnahmen werden die Kredite bedient?

2. Ist es vorgesehen, in der Wasservorstadt einen Kreisel zu bauen?

3. Welche Vorteile entstehen für die Stadt, wenn in der Wasservorstadt eine weitere Baustelle

    aufgemacht wird?

 

 

 

 

Bürgermeister:

Zu 1: Bei der Co-Finanzierung von STARK  - Projekten wie Kindertagesstätten und Schulen

         besteht die einmalige Möglichkeit, Co-Finanzierungsmittel für Fördermittel aus

         Kreditfinanzierungen zu bekommen. Würde die Stadt davon keinen Gebrauch machen,

         müsste sie Eigenmittel, die auch für andere Projekte in der Stadt geplant sind, streichen

         und dafür einsetzen.

Zu 2: Es gab nie eine konkrete Planung für einen weiteren Kreisel.

Zu 3: Baustellen haben immer Auswirkungen auf nahe- und entfernt liegende Bereiche. Daher

         ist es besonders wichtig, die Baumaßnahmen in einer möglichst kurzen Zeit

         durchzuführen und abzuschließen.

 

Herr Hörig:

Wenn es keinen Kreisel gibt, ist diese gesamte Baumaßnahme anzuzweifeln.

 

Die Vorsitzende ruft den schriftlichen Antrag von Herrn Hörig aus der Sitzung vom 02.09.2014 auf und verliest diesen.

 

Herr Hörig erläutert noch einmal seinen Antrag und schlägt folgenden Deckungsvorschlag vor:

Verkauf der Schule in Theißen für 70.000 Euro.

 

Bürgermeister:

Die 5 % der Kosten für Qualifizierungen der Mitarbeiter entsprechen 3.100 Euro. Das Gesamtvolumen auf diesem Produkt beläuft sich auf 61.700 Euro. Der Antrag über die Erhöhung der Kosten für die Weiterbildung wird von der Verwaltung nicht unterstützt. Diese Kosten richten sich nach den aktuellen Gesetzesänderungen und Bedarfsmeldungen. Die vorgeschlagene Gegenfinanzierung ist nicht möglich. Aus der letzten Angebotseinholung für dieses Grundstück gab es niemanden, der bedingungslos den Kaufpreis bezahlen wollte. Der Verkauf hängt nicht allein vom Beschluss des Stadtrates ab, sondern auch von der Ortschaft.

Sollte im laufenden Jahr festgestellt werden, dass ein Mehrbedarf für die Weiterbildung entsteht, werden aus anderen Positionen, die sich im Deckungsring befinden, Mittel entnommen.

 

Herr Hörig bedankt sich für die Aussage und nimmt dies zur Kenntnis, bleibt allerdings bei seinem Antrag.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass der Deckungsvorschlag nicht akzeptabel ist und sich Herr Hörig mit der Aussage des Bürgermeisters begnügt. Nach Beratung in seiner Fraktion wird er einen neuen Deckungsvorschlag aufzeigen.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

 

Die Vorsitzende gibt, wie angekündigt, Herrn Bürgermeister Otto das Wort, um über eine Vorlage für den Stadtrat am 25.09.2014 zu informieren.

 

Der Bürgermeister informiert über die heute ausgereichte Beschlussvorlage für den Stadtrat am 25.09.2014 zur Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung zur Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes für die Ortswehr Theißen.

 

Weiter informiert er über die Baumaßnahme „Fahrstuhl Schloss“. Aktuell werden für den Servicebereich in der Moritzburg Mittel in Höhe von 20.000 Euro benötigt. Im Nachtragshaushalt ist diese Position vorgesehen. Diese Mittel sind im Rahmen der bewilligten Förderung mit 50 % aus Landesmitteln gegenfinanziert (10.000 Euro). Aufgrund der Fortsetzungsnotwendigkeit der Maßnahme und aufgrund der Abrechnungszeiträume der Fördermittel muss bereits in den nächsten Tagen eine Eilentscheidung getroffen werden.

 

Herr Hörig:

Wie hat sich die Finanzierung dieser Maßnahme entwickelt?

 

Bürgermeister:

Die Beantwortung erfolgt im nächsten Ausschuss.