Inhalt

Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 02.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Bürgermeister Otto:

Zunächst macht Herr Otto auf die momentanen Probleme im Ergebnisplan aufmerksam. Diese liegen bei den Steuerschätzungen (ca. 200.000 Euro) und der Kreisumlage (8,8 Mio. Euro geplant, 9,2 Mio. Euro derzeit veranschlagt). Somit stehen 600.000 Euro im Minus, welche ausgeglichen werden müssen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den noch ausstehenden Beschluss des Landtages zum Finanzausgleichsgesetz, von dem eventuell noch positive Signale kommen könnten. Dieser tagt erst in der Woche vor dem nächsten Stadtrat. Eine zweite Möglichkeit von Mehreinnahmen könnte aus dem Bereich Gewerbesteuereinnahmen kommen. Diese beiden Punkte stehen noch nicht fest. Daher ist der Ausgleich der 600.000 Euro zurzeit nicht gewährleistet. Stehen diese in der Stadtratssitzung am 18.12.2014 noch zu Buche, kann der Haushaltsplan 2015 nicht beschlossen werden, da er nicht genehmigungsfähig ist.

Herr Otto bittet heute darum, dass unter den vorgegebenen Maßgaben der Haushaltsplan erörtert wird.

Weiter verweist Herr Otto auf die ausgereichte aktualisierte Investitionsliste.

 

Frau SG-Leiterin Schürmann informiert über den aktuellen Stand der Investitionen.

 

Herr Bürgermeister Otto erläutert einige Punkte aus der Gesamtinvestitionsliste, welche sich aus den Beratungen mit dem Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ ergeben haben.

 

Frau Späte:

1.              Finanzierung Feuerwehr:

Laut Schreiben des Innenministers vom 03.11.2014 soll die Förderung von Freiwilligen Feuerwehren durch das Land erhöht werden. Inwieweit trifft das auf die Stadt Zeitz zu?

 

2.              Personalentwicklungskonzept (PEK):

Warum wurde hier eine Informationsvorlage erstellt und keine Beschlussvorlage?

 

3.              Duathlon Zeitz 2015:

Gibt es dafür einen Haushaltsansatz?

 

4.              Bundesfreiwilligendienst:

Kann dieser in der Stadt Zeitz wieder etabliert werden – z.B. für Aufgaben im SG Öffentliches Grün / Baumschutz?

 

5.              Verfahren bei der Ausreichung von Unterlagen zur Anhörung des Haushaltes in den Ortschaftsräten:

Bei der derzeitigen Anhörung in den Ortschaftsräten gibt es Kritik an der Verfahrensweise bei der Ausgabe der Unterlagen zum Haushaltsplan 2015, da nur die Zusammenfassung von Finanz- und Ergebnisplan (2 Seiten) und der Satzungstext (3 Seiten) als Teil der Dokumente des Haushaltsplanes 2015 der Vorlage beigefügt worden sind, aus denen keine für die Anhörung der Ortschaften relevanten Haushaltsplanungen hervorgehen.

 

Frau Lippert zu Punkt 5:

Es gab im letzten Jahr große Probleme. Alle Ortschaftsräte erhielten die kompletten Unterlagen. Hier wurde der Verwaltung unter anderem Papierverschwendung vorgeworfen. Für die Ortschaftsräte ist nur relevant, was in den jeweiligen Ortschaften passiert. Daher ist Frau Lippert über die Anfrage etwas verwundert. Die Ortschaftsräte erhielten eine Haushaltssatzung, einen Gesamtergebnisplan und einen Gesamtfinanzplan.

Sollte es wieder anders gewünscht werden, muss man sich auf eine einheitliche Regelung einigen.

 

Herr FB-Leiter Flammiger zu Punkt 2 und Punkt 5:

Die Fortschreibung des PEK lag immer im Haupt-, jetzt im Haupt- und Wirtschaftsausschuss als Informationsvorlage vor. Eine anders lautende Festlegung gibt es nicht.

Grundsätzlich betrifft das PEK die Personal- und Organisationshoheit des Oberbürgermeisters. Einzelpersonalmaßnahmen, die sich daraus ergeben, werden der Hauptsatzung entsprechend zugewiesen. Eine konkrete Beschlussfassung zum Stellenplan erfolgt im Stadtrat.

 

Der Bundesfreiwilligendienst ist mit Zusatzkosten verbunden. Bisher hat es den Bedarf bei der Stadt Zeitz nicht gegeben, da anderweitige Programme genutzt werden. Eine aktuelle Aufarbeitung der Problematik erfolgt gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales Zeitz.

 

Frau Späte bittet um eingehende Prüfung zum Bedarf und um schriftliche Information an ihre Fraktion.

 

Herr Bürgermeister Otto zu Punkt 3

Ein Haushaltsansatz für den Sport, nämlich die Unterstützung kriminalpräventiver Maßnahmen, ist vorhanden. Davon profitierten - auch bisher - heimische Vereine. Einen zusätzlichen finanziellen Ansatz für den Duathlon gibt es nicht.

 

Frau FB-Leiterin Langenberg zu Punkt 3:

Eine Nachfrage beim Land zur Sportförderung ergab, dass generell eine Sportförderung beantragt werden kann. Die maximale Förderquote ist 50 %. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Gesamtfinanzierung bis auf die Landesmittel abgesichert ist.

In diesem Fall ist es egal, ob es kommunale Eigenmittel oder andere Gelder sind. Die Förderung ist nicht an einen kommunalen Eigenanteil gebunden. Die Antragsfrist für das Landesprogramm endete am 31.10.2014. Die bereits vorliegenden Anträge schöpfen den zur Verfügung stehenden Fond aus. Eine Antragstellung ist trotzdem noch möglich, falls ein Antrag zurückgezogen wird oder zusätzliche Mittel eingestellt werden.

Aufgrund eines Schreibens vom Veranstalter des Duathlon an den Oberbürgermeister vom 10.09.2014, wird das Thema mit ihm noch einmal erörtert.

 

Herr Bürgermeister Otto zu Punkt 1:

Nach dem Schreiben des Innenministers vom 03.11.2014 ging der Stadt ein weiteres Schreiben zu, welches die Förderung im Rahmen der zentralen Beschaffung 2016 – 2018 betrifft. Diese Informationen waren der Stadt Zeitz im Wesentlichen bereits bekannt. Der Antrag zur Sicherstellung der Finanzierung für das „Projekt Drehleiter“ wurde der Kommunalaufsichtsbehörde zugeleitet. Eine Antwort steht noch aus. Liegt diese vor, werden die Stadträte informiert.

 

Herr Dr. Müller kommt um 18.15 Uhr zur Sitzung. Damit sind 6 stimmberechtigte Stadträte anwesend.

 

Vorschlag Herr Seidelt:

Der vorliegende Haushaltsplan wird mit den heutigen Ergänzungen zur Kenntnis genommen. Nach Vorlage der noch ausstehenden Zahlen für den Ausgleich der 600.000 Euro werden die Stadträte umgehend informiert, um in den nächsten anstehenden Ausschüssen darüber zu beraten.

 

Kenntnisnahme:

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem zu. Somit ist die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.