Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | abgelehnt |
Datum: | Di, 09.12.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:30 - 22:30 | ||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | ||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | ||
Alle Ortschaftsratsmitglieder brachten zum Ausdruck, dass die Darstellung des Haushaltplanes in der jetzigen Form für Laien sehr schwierig zu verstehen ist.
Frau Radefeld:
- fragte nach Möglichkeiten einer vereinfachten übersichtlichen Darstellung des
Haushaltplanes.
Frau Prahlow:
- erläuterte die jetzige Sachlage. Konkrete Zahlen können nicht endgültig genannt werden da
die Schlüsselzuweisungen vom Land erst Ende Dezember vorliegen.
Herr Jäger:
- wollte wissen ob der Haushalt bis 2018 überhaupt noch Investitionen zulässt.
Frau Prahlow:
- erläuterte, dass 6 große Maßnahmen eingeplant sind unter anderem Feuerwache,
Weißenfelser Strasse und in der Ortschaft Kayna die Waldstrasse.
Frau Prahlow:
- versicherte, dass die Mittel aus Grundstücksverkäufen der Ortschaft Zangenberg lt. § 8 des
Eingemeindungsvertrages im Haushaltplan 2015 eingearbeitet sind und der Ortschaft zur
Verfügung stehen. Außerdem sind die Zweckausgaben in Höhe von 2.900,00 € und
Verfügungsfonds des Ortsbürgermeisters in Höhe von 300,00 € im HH Plan 2015
festgelegt.
Herr Jäger:
- beanstandete die Höhe der Zweckausgaben. Laut Eingemeindungsvertrag stehen der
Ortschaft 3200,00 € Zweckausgaben zur Verfügung und nicht 2.900,00 €.
Haushaltstechnisch sind die Zweckausgaben und der Verfügungsfonds des
Ortsbürgermeisters Unterschiedlich zu behandeln.
Problem muss geklärt werden. Herr Jäger bat Frau Prahlow die Angelegenheit in der
Verwaltung zu klären.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | /
-
|
- somit ist der Beschluss abgelehnt
|
|