Auszug - Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz (siehe Vorlage Fraktion ALL/AfD - Nr. VI/STR/STR/0099/14)
Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen |
Datum: | Mi, 14.01.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 19:45 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Nicolai erläuterte das Anliegen der Fraktion zu einer Einführung Eigenheimzulage.
Junge Familien sollen beim Bau /Umbau/Ausbau von Eigenheimen im gesamten Stadtgebiet unterstützt werden mit dem Ziel, einer weiteren Abwanderung entgegenzuwirken.
Der Vorschlag zu einer Satzung zur Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage war als Anlage der Vorlage VI/STR/STR/0099/14 beigefügt.
Durch die Verwaltung wurde eine Liste/Plan zu möglichen Eigenheimbaustandorten ausgereicht (siehe Anlage).
Herr Otto informierte zu einem diesbezüglichen Erfahrungsaustausch mit Groitzsch und Leuna. Dazu wurde bereits Informationsmaterial versandt.
Das Anliegen wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses positiv aufgenommen.
Es müssten entsprechende finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt werden, allerdings muss dazu ein entsprechender Deckungsvorschlag unterbreitet werden.
Herr Exler fasste zusammen, dass der vorliegende Vorschlag der Satzung mit evtl. Änderungen oder Ergänzungen von Teilen der Satzungen Groitzsch oder Leuna zustimmend an den Haupt- und Wirtschaftsausschuss weitergegeben wird. Dann muss festgelegt werden,
in welchem Haushaltsjahr diese Satzung beschlossen werden soll und woher die Finanzierung erfolgen soll .
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss gemäß der von der Fraktion ALL/AfD eingereichten Vorlage Nr. VI/STR/STR/0099/14 die Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage in der Stadt Zeitz.
Ziel dieser Satzung ist es, junge Familien beim Eigenheimbau in der Stadt Zeitz zu unterstützen.
Diese Eigenheimzulage soll auch für Sanierung, Neubau und Nutzung von Brachflächen gelten.
Die praktizierte Anwendung der Stadt Leuna (vereinfachtes Antragsverfahren) sollte favorisiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |