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Auszug - Allgemeine Anfragen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 24.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Strauch übergibt dem Oberbürgermeister in Schriftform Anfragen zur Grundsteuer B, die wie folgt lauten:

 

Es geht um die Grundsteuer B für Baulichkeiten in Kleingärten.

-          Wie viele der zurzeit 54 bestehenden Kleingartenanlagen haben ihre Meldung zur Erfassung für die Grundsteuer B abgegeben?

-          Welche Maßnahmen werden gegen die säumigen Gartenanlagen bzw. Pächter eingeleitet?

-          Werden die Angaben der einzelnen Pächter auf den Wahrheitsgehalt überprüft und wie?

-          Welche Maßnahmen werden gegen die Pächter eingeleitet, die keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht haben?

-          Wie hoch ist die zu erwartende Steuereinnahme im Jahr 2015?

-          Wie hoch ist der Aufwand, um diese Steuer einzuziehen?

 

Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 

Der Oberbürgermeister erteilt einen Zwischenbescheid wie folgt:

Eine konkrete Beantwortung ist derzeit nicht möglich, da die Zuarbeit eines nicht zur Verwaltung gehörenden Gremiums erforderlich ist. Er übergibt das Schriftstück Frau Schürmann, der zuständigen Sachgebietsleiterin Haushalts- und Rechnungswesen.

Nach Vorliegen der entsprechenden Informationen wird die Beantwortung erfolgen.

 

Herr Hörig:

  1. Wie ist der Sachstand zur Rahnestraße?
  2. Kriegerdenkmal im Goethepark – Kann eine Umbenennung in „Denkmal der Deutschen Einheit“ erfolgen?
  3. Wie ist der Sachstand zur Finanzplanung barrierefreies Mahnmal Altmarkt?
  4. Wie ist der Sachstand zur Brücke über den Mühlgraben?
  5. Wie ist der Sachstand zum Leitbild der Stadt Zeitz?

 

Der Oberbürgermeister weist daraufhin, dass diese Fragen nicht in die Zuständigkeit des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses gehören. Dennoch beantwortet er diese wie folgt:

Zu 1. Verweis auf die Bauordnung.

Zu 2. Dies ist Thema einer Vorlage im nächsten Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

Zu 3. Es sind keine weiteren baulichen Maßnahmen geplant. Die Kränze/Gebinde der Stadt Zeitz werden künftig im unteren Bereich der mit Schottersteinen gestalteten Fläche abgelegt, sodass ein Begehen der Fläche nicht unbedingt erforderlich wird.

Zu 4. Hier ist die Landesstraßenbaubehörde zuständig.

Zu 5. In 2015 soll das CI – Verfahren (Corporate Identity) durchgeführt werden.

 

Frau Späte:

  1. Die Gelder, die nach dem Gesetz zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus (anstelle des sogenannten Entflechtungsgesetzes) über das Land dem Burgenlandkreis als Bewilligungsstelle für den Straßenbau bereitgestellt werden (Mehrjahresprogramm bis 2019) wären für die 11 Kommunen des Kreises aufgeschlüsselt worden. Demnach sollen für Zeitz im Förderzeitraum 2015 bis 2019 insgesamt 727.000 € zur Verfügung stehen. Inwieweit sind diese Zahlen mit den im Haushaltsplan der Stadt Zeitz geplanten Maßnahmen (u.a. Ausbau der Weißenfelser Straße) konform?

 

Oberbürgermeister:

Nach Kenntnis sind vier Jahresscheiben von ca. 130.000 Euro in der Planung. Da diese eine Vollsperrung der Weißenfelser Straße von 4 Jahren beinhaltet, werden hier Gespräche mit dem Burgenlandkreis geführt, um vorzeitige Ermächtigung für die gesamte Maßnahme erteilt zu bekommen und entsprechend mit den finanziellen Genehmigungen der Vorfinanzierung die Bauzeit zu verkürzen.

 

Frau Späte:

  1. Es wird um eine Aufschlüsselung des finanziellen Sachstandes zu den Hochwassermaßnahmen gebeten.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf den Liquiditätsbericht im letzten Stadtrat.

 

Frau Späte:

  1. Wie werden die freien Kapazitäten beim SSBZ gebunden, die nicht für den Winterdienst in Anspruch genommen werden?

 

Oberbürgermeister:

Es wurde vor drei Jahren ein Pauschalvertrag zum Winterdienst mit gegenseitigem Risiko abgeschlossen. Hier wurde ein Festpreis vereinbart. Hat der SSBZ weniger Ausgaben, muss er eine Rückstellung für nächste Winter bilden.

 

Herr Hedrich:

Laut einem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung hat die Stadt Zeitz 500.000 Euro für STARK III – Maßnahmen erhalten. Wie wirkt sich das auf den städtischen Haushalt aus?

 

Herr Meinecke:

Die Stadt geht bei den STARK III – Maßnahmen immer in Vorleistung. Für zwei Projekte erfolgte nunmehr der Mittelabruf in Höhe von ca. 500.000 Euro.

 

Herr Hedrich:

Wie ist der Sachstand zum Haushaltsplan 2015?

 

Oberbürgermeister:

Dieser wurde am heutigen Tag an den Burgenlandkreis versandt.