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Auszug - Erläuterungen und Beratung durch Herrn Viliiers zum Bebauungsplan, Vorhabenbezogener B - Plan und Abrundungssatzung zur Lückenbebauung  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 07.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:55
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Tischvorlagen „Baumöglichkeiten für Einfamilienhäuser in Theißen“ werden ausgeteilt

Tischvorlagen „Baumöglichkeiten für Einfamilienhäuser in Theißen“ werden ausgeteilt.

 

Herr Villiers stellt mögliche Flächen vor, wo Lückenbebauung mögliche ist.

-          Wo Baurecht nicht von vornherein geschaffen ist, muss Bauantrag gestellt werden. Ist in ca. 6 Wochen bearbeitet. Bestandsschutz bleibt bestehen. Grundschutz muss bei neuen Anträgen ggb. Sein.

Herr Borde: Was ist mit Versicherung bei Bestandsimmobilien nach Bekanntwerden, dass Grundschutz nicht ggb. sei?

 

Herr Villiers: 3 Mögllichkeiten für Ortschaft Theißen hier Entscheidung zu treffen:

1)      Man lässt Bauantrag durch FW püfen

2)      Einleiten eine Bebauungsplanverfahren bzw. Abrundungssatzung

3)      Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchläuft jeweils die Beschlusskette

Herr Köstler: Möchte diese Entscheidung den Antragstellern überlassen.
Selbst eigene Löschzisternen auf Grundstücken sind möglich/zulässig nach Auflagen der Feuerwehr.

 

Herr Ham: Möchte wissen welche der 3 Möglichkeiten welchen Zeitanspruch für Bauherren bedeutet?