Auszug - Erläuterungen und Beratung durch Herrn Viliiers zum Bebauungsplan, Vorhabenbezogener B - Plan und Abrundungssatzung zur Lückenbebauung
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | |||
TOP: | Ö 9 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | ||
Datum: | Di, 07.04.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 22:55 | ||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | ||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | ||
Tischvorlagen „Baumöglichkeiten für Einfamilienhäuser in Theißen“ werden ausgeteilt.
Herr Villiers stellt mögliche Flächen vor, wo Lückenbebauung mögliche ist.
- Wo Baurecht nicht von vornherein geschaffen ist, muss Bauantrag gestellt werden. Ist in ca. 6 Wochen bearbeitet. Bestandsschutz bleibt bestehen. Grundschutz muss bei neuen Anträgen ggb. Sein.
Herr Borde: Was ist mit Versicherung bei Bestandsimmobilien nach Bekanntwerden, dass Grundschutz nicht ggb. sei?
Herr Villiers: 3 Mögllichkeiten für Ortschaft Theißen hier Entscheidung zu treffen:
1) Man lässt Bauantrag durch FW püfen
2) Einleiten eine Bebauungsplanverfahren bzw. Abrundungssatzung
3) Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchläuft jeweils die Beschlusskette
Herr Köstler: Möchte diese Entscheidung den Antragstellern überlassen.
Selbst eigene Löschzisternen auf Grundstücken sind möglich/zulässig nach Auflagen der Feuerwehr.
Herr Ham: Möchte wissen welche der 3 Möglichkeiten welchen Zeitanspruch für Bauherren bedeutet?