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Auszug - Erörterung der Problematik Kita Theißen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 07.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:55
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Als Tischvorlage liegt Antwortschreiben der LMBV den Ortschaftsräten vor

Als Tischvorlage liegt Antwortschreiben der LMBV den Ortschaftsräten vor.

 

Herr Köstler: Schreiben besagt, nicht konkretes und mit finanzieller Unterstützung ist nicht zu rechnen.

Was ist wenn die Rücklage der Ortschaft Theißen für die Vielzahl der Folgeinvestitionen nicht ausreicht? Zisterne und Bodengutachten waren zur damaligen Zeit noch kein Thema.

Herr Immisch: Versichert, dass begonnene Baumaßnahmen nicht unbeendet zu lassen und diese in einem Zeitfenster von 2 Jahren beendet werden.

 

Herr Fuckner: Da Bodengutachten erst nach Beginn der Baumaßnahme erstellt wurde (vor Beginn gefordert) hätten die 40 TEUR  für Grundertüchtigung eventuell über Fördermittel finanziert werden können.
Herr Ham: ergänzt Gutachten vom 22.07.2014

Herr Fuckner: Was ist mit Zisterne ist eigentlich Pflichtaufgabe  der Stadt Zeitz
         Herr Immisch: Hier ist Ansprechpartner die FW Zeitz und der Oberbürgermeister

Herr Köstler:rde gerne die Unterfahrung/Grundertüchtigung für 2016/2017 zurückstellen und den Versuch starten hierfür Fördermittel zu beantragen.

       Herr Kaptain: Versichert das Kinder nicht gefährdet sind (statisch ist mit Kindergarten alles i.O.)

 

 

Herr Köstler: fügt ein, dass ursprüngliche Rücklage von 145 TEUR auf 220 TEUR + 80 TEUR für Zisterne gestiegen ist.

 

Herr Borde:

Gibt bekannt das die Finanzmittel aus der Rücklage der  ehemaligen Gemeinde Theißen,  für die Sanierungsmaßnahme KITA und den Bau der Löschwasserzisterne, wie vom Ortschaftsrat beschlossen zur Verfügung stehen. Die Rückzahlung der Fördermittel zum Objekt „Blauer Stern“ erfolgt aus den dafür separat angelegten Konto Straßenausbaubeiträge der ehemaligen Gemeinde Theißen in Höhe ca. 162T€ .

 

Herr Borde

Warum sind in den Vorplanungskosten die fehlenden Fundamente an dem Gebäude der KITA  und die daraus folglichen statischen Baumaßnahmen zur Stabilisierung des Gebäudes nichts enthalten?  Jetzt reichen die Finanzmittel nicht aus? Keine konkrete Antwort von den Vertretern der Planungsbüros.

 

Herr Kaptain, die 40T€ hätten bestimmt keine andere Entscheidung vom Ortschaftsrat ergeben. 

 

Herr Borde

Wie kann es sein, dass ein Auftrag zu Planungsleistungen für die Heizungsanlage von dem Sachgebiet Hochbau beauftragt wird, obwohl der Ortschaftsrat dazu keinen Beschluss zur Bereitstellung des Finanzbetrages aus dem Rücklagevermögen der ehemaligen  Gemeinde Theißen, beschlossen hat?

 

Herr Reichenbächer,

Als Sachgebietsleiter Hochbau kann ich das entschieden und einen Auftrag vergeben, weil ich dazu laut Gesetz berechtigt bin.

 

Herr Borde, wenn das so ist dann können wir als Ortschaftsrat zu Hause bleiben und die Verwaltung kann sich nach Belieben  weiter an unserer Rücklage bedienen. Mir ist dann der Einsatz meiner Freizeit zur Mitarbeit zukünftig zu schade.

 

Herr Borde

In den bisherigen  Sanierungskosten sind ca 63T€ für Planungs- Gutachterkosten und für Statikberechnung/Pläne für die Statik enthalten. Das steht in keinem Verhältnis und ist mir entschieden zu viel. Auch der Umbau der  Heizungsanlage  von Öl – auf Gasbetrieb, mit Gesamtbetrag von ca. 33T€ ist mir zu hoch.

 

Frau Rothe:

Erkundigt sich nach den Zahlen für die eigentlich bereits bestehende Heizungsanlage, die sich lediglich einer Umstellung unterziehen muss:


Herr Kaptain:

Neben der Umstellung von Öl auf Gas muss einen neue Wärmebedarfsermittlung erfolgen, sowie neues Verteilnetz + Dämmung unter der Kellerdecke gelegt werden. Einzig die Heizköper bleiben erhalten. Fa. Jahn ist seitens der Stadtverwaltung Zeitz beauftragt worden, dieses führt die Planung und die Ermittlung durch.

 

Frau Rothe: Schlägt vor (In Abstimmung der Kita-Leitung) auf die Warmwasserbereitung zu verzichten und planerisch diese Umbauten auf die Schließzeit (20.-31.7.2015) zu verlegen. Somit können hier Gelder für die Raumakustik gewonnen werden.

 

 

-- Ein Beschluss kann an diesem Tag nicht gefasst werden --