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Auszug - Eröffnung der Sitzung  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Die Vorsitzende des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss begrüßt alle Anwesenden zur heutigen Sitzung.

 

 

Frau Späte informiert über die Pressemitteilung des Finanzministeriums 011/2015 vom 05.05.2015, "STARK V kommt: Finanzschwache Kommunen können investieren" wie folgt:

111 Millionen Euro erhält das Bundesland Sachsen-Anhalt aus dem Förderprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit sollen nun auch finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen tätigen können. Im Rahmen dieses Programms stellt der Bund allen Bundesländern insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Welche Kommune als finanzschwach gilt, richtet sich nach ihrer Möglichkeit, Steuereinnahmen zu erzielen, und nach der Höhe der Arbeitslosenquote vor Ort. Unter den so ausgewählten Kommunen wird der Förderbetrag zu drei Vierteln nach der Einwohnerzahl und zu einem Viertel nach der Fläche verteilt. Gefördert werden können z. B. Investitionen in Krankenhäuser, in Kindergärten, in die Lärmbekämpfung bei Straßen, im Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), in den Breitbandkabelausbau und in die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Für welchen dieser Zwecke die Kommunen die Mittel verwenden, können sie selbst entscheiden. Allerdings muss es sich um Aufgaben handeln, zu deren Erfüllung die Kommune gesetzlich verpflichtet ist.

Laut dieser einer Pressemitteilung des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Mai 2015, entfallen demnach auf die Stadt Zeitz:

Gemeinde

Summe Finanzanteile Bund

(90 %)

Aufstockung Land

(10 %)

zusammen

Stadt Zeitz

2.039.930,00 €

226.659,00 €

2.266.589,00 €