Auszug - Allgemeine Anfragen
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 10 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Di, 12.05.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:20 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Frau Späte macht Ausführungen zu den Finanzhilfen des Bundes und zur Entscheidung des Kreistages Burgenlandkreis über die Gelder, die nach dem Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG-LSA) - anstelle des sogenannten Entflechtungsgesetzes - über das Land dem Burgenlandkreis als Bewilligungsstelle für den Straßenbau bereitgestellt werden (Mehrjahresprogramm bis 2019). Demnach sollen für Zeitz im Förderzeitraum 2015 bis 2019 insgesamt 726.922,00 € zur Verfügung stehen.
AUSZUG aus der Beschlussvorlage 15/0119 des Kreistages Burgenlandkreis vom 11.05.2015:
Kommunale Vorhaben im Mehrjahresprogramm 2015-2019 nach dem Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG-LSA)
Vorhaben - Nr. 84-2560221 [N]
Baulastträger Zeitz
Vorhabenbezeichnung Weißenfelser Straße; 1. bis 2. BA
Gesamtkosten in € 1.038.460,00 €
Zuwendungen gesamt 726.922,00 €
Förderung 2015 73.206, 00 €
Förderung 2016 258.281,00 €
Förderung 2017 280.715,00 €
Förderung 2018 114.719,00 €
Es handelt sich um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz.
Der Oberbürgermeister habe über ein positives Signal vom Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel berichtet, nachdem die Möglichkeit bestehe, für den Ausbau der Weißenfelser Straße zusätzliche Mittel des Landes zu erhalten. Insofern müssten dann für diese Baumaßnahme die Mittel aus dem Mehrjahresprogramm (KStBFinG-LSA) formal an den Landkreis zurückgegeben werden.
Es sei zu prüfen, ob für diesen Fall nicht eine andere Straßenbaumaßnahme nach KStBFinG-LSA beim Landkreis angemeldet werden könne.
Weiterhin sei wegen der eingangs der Sitzung erwähnten Finanzhilfen des Bundes und des Landes („Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen“ / Bund und „STARK V“ / Land) – bei Vorliegen der Verwendungskriterien zu entscheiden, wofür diese Mittel in der Stadt Zeitz verwandt werden sollen.
Die Ausschussmitglieder erwarten, dass der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss in die Diskussion (ggf. auch außerhalb einer Ausschusssitzung) und die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel einbezogen wird.