Inhalt

Auszug - Allgemeine Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Buzalski möchte zum Thema Brauchwasserbrunnen wissen, wann die Bauarbeiten beendet sind, ob die Teichbefüllung über diesen Brunnen dann möglich ist.

 

Herr Immisch:

Aus dem Deckungsring erfolgt Ausschreibung für Nachrüstung Tiefbrunnen Schlosspark.

Nach der Sanierung soll der Teich dicht sein und die Wasserqualität damit verbessert werden.

Künftig soll nur noch dieser Brunnen mit einem Filter für die Nachbefüllung des Teiches ausreichend sein.

Die Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung bei der unteren Wasserbehörde ist erfolgt. die technische Umrüstung kann erst nach Bewilligung des Antrages in Auftrag gegeben werden. 

 

 

Frau Pröve wies darauf hin, dass der Zulauf zum Wilden Bach Richtung Schlosspark zugeschwemmt ist.

Herr Immisch wird das prüfen.

 

Herr Buzalski fragt an, wer für den großen Parkplatz ehem. Oettler-Brauerei zuständig ist.

Herr Immisch: Das Grundstück gehört nicht der Stadt, wurde aber zur LAGA kostenfrei der Stadt zur Verfügung gestellt.

Die Unterhaltung war im Gesamtpflegeauftrag Schlosspark enthalten.

Sporadisch wird dieser Parkplatz mit gepflegt.

 

Frau Pröve bemängelte, dass im Zuge der Sperrung der Brücke über den Mühlgraben am unteren Wendischen Berg (Fußgängerumleitung Untermühle) keine behindertengerechten Absenkungen bestehen.

Herr Dr. Kunze erklärte, dass fußläufige Umleitungen nicht umgebaut werden.

 

Anfragen/Hinweise Herr Herrmann:

- Lichtraumprofil Johannisteich - beidseitig

- Altenburger Str. 7 – „Biotop“ im hinteren Teil

- abgestelltes Auto in der Freiheit versperrt die Zufahrt

- Altenburger Straße in Höhe Einfahrt Altersheim – Kehrmaschine hat kleine Steine vom

   Fußweg herausgekehrt

- Feuerwehr-Vorplatz Aue-Aylsdorf ist seit längerem bekannt, bisher keine Reparatur erfolgt

 

Herr Dr. Kunze erläuterte, dass letzteres ein privatrechtlicher Vorgang ist, das Grundstück gehört der WBG.

Umsetzungstermine für eine Lösung zum Protokoll.