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Auszug - Information zur Kalkulation des Herstellungsbeitrages - mündlich  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 17.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Höfer informierte, dass die Kalkulation zum Herstellungsbeitrag II in vollem Gange ist. Die letzte Projektbesprechung hat am 16.06.2015 stattgefunden.

Zur Zeit erfolgt noch die Aufnahme der Daten. Nach dem vorliegenden Zeitplan soll die Kalkulation bis 19.08.2015 vorliegen. Die Vorstellung und Beschlussfassung ist im Betriebsausschuss am 16.09.2015 und im Stadtrat am 24.09.2015 vorgesehen.

Danach müssen ca. 3000 Bescheide erstellt werden. Dies ist nicht die Aufgabe des Betriebsführers und deshalb wird dafür ein gesonderter Auftrag erteilt.

 

Weiterhin ist vorgesehen, die derzeitige Kanalanschlussbeitragssatzung außer Kraft zu setzen und zwei neue Satzungen – eine für Niederschlagswasser und eine für Schmutzwasser – zur Beschlussfassung einzubringen. Diese Satzungen sind zur Zeit in der Erarbeitung.

 

Dr. Kunze wies darauf hin, dass die Bescheide bis 31.12.2015 verschickt werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass ab Mitte Dezember Weihnachtsfrieden ist. Ziel muss es sein, die Bescheide Anfang Dezember zu verschicken. Grundlage dafür ist eine Beschlussfassung in der Stadtratssitzung im September 2015.

 

Herr Hörig fragte an, ob die bisherige Vorgehensweise falsch war.

Dr. Kunze führte aus, dass das bisher eine politische Entscheidung der Fraktionen im Stadtrat war. Der Herstellungsbeitrag II wurde als unangemessen angesehen und deshalb hat die Stadt Zeitz auf der Grundlage dieses politischen Willens nichts getan.

Die fehlenden Regelungen zur Festsetzungsverjährung im KAG wurde durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beschieden und wir haben im Dezember 2014 einen Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungsamtes erhalten, nach dem wir zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II verpflichtet wurden. Dabei wurde die aufschiebende Wirkung aufgehoben. Der Antrag im vorläufigen Rechtsschutz hatte bislang keinen Erfolg. Wir sind verpflichtet, alle Maßnahmen einzuleiten, damit kein Schaden für die Stadt Zeitz entsteht.

 

Die Anfrage des Herrn Hörig zu den zu erwartenden Kosten für die Eigentümer konnte noch nicht beantwortet werden, da die Kosten zur Zeit noch kalkuliert werden.