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Auszug - Beilage "Michael-Bote" Antrag der Fraktion SPD  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30
Raum: Kultur- und Bildungsstätte Kloster Poser e.V., Kloster Posa 2, 06712 Zeitz
Ort:
VI/STR/STR/0163/15 Beilage "Michael-Bote"
Antrag der Fraktion SPD
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
SPD-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Frau Rossner-Sauerbier verlässt 19:45 Uhr die Sitzung.

 

Vorab erklären die Ausschussmitglieder, dass sie das Anliegen der Beschlussvorlage grundsätzlich befürworten.

Danach werden im Rahmen einer umfassenden Diskussion folgende Schwerpunkte besprochen:

 

1)      Herr Seidel, weitere Bürger und Vereine, die sich mit der Aufarbeitung der Stadtgeschichte auseinandersetzen, sollten einbezogen werden; ebenso das Stadtarchiv.

2)      Der damit verbundene erhöhte Arbeitsaufwand ist durch Herrn Sagefka nicht leistbar;

hier wäre personelle Unterstützung notwendig.

3)      Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der redaktionellen Bearbeitung der Beiträge einschließlich Haftung.

4)      Die Mehrkosten können aus dem Budget der Pressestelle nicht zur Verfügung gestellt werden.

5)      Die Details zur Umsetzung des Vorhabens bei Beschlussfassung im Stadtrat am 09.07.2015 sind abzustimmen.

 


geänderte Beschlussempfehlung für den Stadtrat am 09.07.2015

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, im Amtsblatt der Stadt Zeitz eine turnusmäßige Beilage mit stadthistorischem Inhalt beizufügen.

Die redaktionelle Verantwortung für die historischen Beiträge liegt bei den Autoren.

 

Zum aktuellen Bearbeitungsstand ist der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport am 31.08.2015 zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

0

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: