Auszug - Aufhebungssatzung zur "Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch" der Gemeinde Theißen
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 02.09.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/63/0226/15 Aufhebungssatzung zur "Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch" der Gemeinde Theißen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Frau Schaller erläuterte kurz die Vorlage und informierte, dass der Ortschaftsrat Theißen am 01.09.2015 einstimmig dieser zugestimmt hat (10 - 0 - 0)
Herr Otto ergänzte die Ausführungen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur „Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch“ vom 26. März 1999 der Gemeinde Theißen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |