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Auszug - Bericht über die Prüfung der Energie- und Wärmekosten der Stadt Zeitz mit Stellungnahme der Verwaltung  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/14/0221/15 Bericht über die Prüfung der Energie- und Wärmekosten der Stadt Zeitz mit Stellungnahme der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

Frau Späte:

1. Wie wird die Einhaltung der getroffenen Regelungen geprüft?

2. Wie geht die Verwaltung mit den Vertragslaufzeiten und Fristsetzungen bei derartigen Vergaben um?

 

Herr Bliedtner zu 1.

Mit der Einführung der Doppik wird risikoorientiert geprüft. Daran anhängig ist die Bestätigung des Jahresabschlusses. Es wird überwacht, inwieweit das interne Kontrollsystem funktioniert, ob Dienstanweisungen und Gesetzlichkeiten eingehalten wurden. Ist dies nicht der Fall, gibt es nicht nur eine Beanstandung, sondern gegebenenfalls auch eine Ablehnung der Jahresrechnung.

 

Herr Immisch zu 2.

Die Wärmeleistungen sind auszuschreiben. Die meisten Contractingverträge sind bereits älteren Datums. Die EU-Verordnung verlangt zwischenzeitlich eine Ausschreibung. Der günstigste und wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag.

Zur schnelleren und effektiveren Arbeit innerhalb der Sachgebiete der Verwaltung wäre ein weiteres Softwaremodul (z.B. aus der Archikart-Familie) außerordentlich hilfreich.

 

Herr Seidelt:

Im Prüfbericht wird bemängelt, dass bei der Ausschreibung der Stromlieferverträge im Jahr 2013 keine 100 %ige Übereinstimmung mit dem Beschluss des Stadtrates von 2005 vorlag.

Für die in dem Vertrag gerügte Option läuft die Verlängerungszeit am 31.12.2015 aus. Was steht in der Ausschreibung für 2016?

 

Frau Hilbert:

Die Ausschreibung erfolgte wieder für ein Jahr mit der Option einer einjährigen Verlängerung.

 

Herr Seidelt:

Braucht es dafür einen neuen Stadtratsbeschluss?

 

Herr Immisch:

Das obliegt dem Stadtrat.

 

Herr Bürgermeister Otto schlägt vor, die sehr umfänglichen Ausschreibungsunterlagen an interessierte Stadträte auszureichen.

 

 

Herrn Seidelt reicht diese Aussage nicht. Er befürchtet weitere Beanstandungen durch das RPA, wenn der Stadtratsbeschluss nicht geheilt wird.

 

Herr Bliedtner stellt fest, dass im Prüfbericht (Seite 16) lediglich ein Hinweis gegeben wurde. Die Verwaltung habe in ihrer Stellungnahme unter Punkt 4 Seite 5 versehentlich eine Beanstandung daraus gemacht. Es war ein Hinweis.

 

Herr Hörig stellt folgenden Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu diesem Tagesordnungspunkt einen aktuellen Stadtratsbeschluss durch eine begründende Vorlage herbeizuführen. Der Stadtratsbeschluss von 2005 muss aktualisiert und bearbeitet werden.   

 

Herr Bürgermeister Otto:

Die Verfahrensweise zu Punkt 4 ist nach Beschlussfassung 2005 durch spätere Beschlüsse zur Änderung der Hauptsatzung abgeändert worden.

 

Die Vorsitzende:

Somit ist der Antragstext von Herrn Hörig nicht mehr aktuell, da die derzeit gültige Hauptsatzung bereits entsprechende Regelungen trifft. Man kann keinen Beschluss fassen, der gegen die Hauptsatzung verstößt. Sie schlägt ebenfalls vor, die Unterlagen interessierten Stadträten auszuhändigen.

 

Nach weiterer Beratung bietet Herr Seidel einen Lösungsvorschlag an:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Problematik im nächsten Hauptausschuss anzusprechen. Bei Bedarf ist ein Beschluss durch den Stadtrat zu formulieren.

 

Herr Hörig stimmt dem zu.

 

Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.