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Auszug - Eingliederungsvertrag des AZV Zeitzer Land  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:VI/STR/BM/0250/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/BM/0250/15 Eingliederungsvertrag des AZV Zeitzer Land
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   

 

Herr Otto, erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters, gibt Ausführungen

Herr Otto, Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Vorsitzender der Verbandsversammlung des AZV Zeitzer Land, gibt Ausführungen.

Zunächst informiert er darüber, dass wir uns in der letzten Befassung im Haupt- und Wirtschaftsausschuss unter anderem um die Frage gekümmert haben, ob denn in unserem Gebiet der Stadt Zeitz, also in den drei Ortschaften die diesem AZV Zeitzer Land angehören, das ist Kayna, Geußnitz und Würchwitz, auch dringende Investitionen, ganz besonders in der Ortschaft Kayna, künftig mit einer entsprechenden Investitionsförderung versehen werden.

 

Auf eine entsprechende Nachfrage habe Herr Otto am heutigen Tag folgende Auskunft vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt bekommen, welche er nachfolgend auszugsweise verliest:

„In dem gemeinsamen Gespräch am 08.09.2015 haben Sie erneut um Auskunft zu einer Förderung des Neubaus der Verbandskläranlage im Ortsteil Kayna der Stadt Zeitz gebeten. Die Investition ist wegen des kritischen baulichen Zustandes der vorhandenen Containerkläranlage sehr dringlich. Dazu darf ich Ihnen in Aussicht stellen, dass das Land Sachsen-Anhalt ein solches Vorhaben mit dem entsprechend zu ermittelnden Fördersatz bezuschussen wird, sofern der AZV Zeitzer Land sich dem benachbarten AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach wie vorgesehen zum 01.01.2016 anschließt. Es ist zu erwarten, dass das Vorhaben an aussichtsreicher Position in der Dringlichkeitsliste eingeordnet wird. Eine Förderung des Vorhabens wird dann möglich.“

Herr Otto erklärt weiter, das Schreiben bedeutet für uns zwei Dinge:

Zum Einen:

Herr Otto möchte noch in diesem Jahr in unserer Verbandsversammlung AZV Zeitzer Land gemeinsam mit dem Partner in der Verbandsversammlung die Planung für die Kläranlage beschließen, diese ist bereits im Wirtschaftsplan eingeplant und möchte auch noch in diesem Jahr die Planungsleistung vergeben. Damit wir bereits, bevor wir in den neuen Verband eintreten, diese Planung weit fortgeschritten haben, um dann mit der Planung, in der eine konkrete Kostenberechnung stattfindet, auch tatsächlich so weit sind, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Denn erst wenn eine konkrete Kostenberechnung

vorliegt, kann überhaupt erst ein Förderantrag gestellt werden.

Das heißt im Rückschluss auch zum Zweiten:

Mehr als die vorgelesene Zusage, die Herr Otto heute in Schriftform per Fax erhalten habe, können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht erwarten.

Für Herrn Otto ist das aber ein klares Signal des Landes, dass auch im Gebiet der Stadt Zeitz, speziell in dem Bereich der Ortslage Kayna, sehr gute Aussichten auf künftige Förderungen haben.

 

Nachfolgend werden Standpunkte und Meinungen dargelegt und die Fragen werden von Herrn Otto beantwortet.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr VI/STR/BM/0250/2409/15:

Der Stadtrat befürwortet den anliegenden Eingliederungsvertrag des AZV Zeitzer Land in den AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach grundsätzlich und beauftragt den Vertreter der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des AZV Zeitzer Land mit der Zustimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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