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Auszug - Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Die Vorsitzende Informiert darüber, dass durch den Finanzausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt am 05. Oktober der Nachtragshaushalt 2015 beschlossen wurde, der den kommunalen Finanzausgleich und damit die Mittel für die Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 um 50 Millionen Euro verbessert. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Verteilmaßstab der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen. Für die Stadt Zeitz werde eine Sonderzuweisung in Höhe von 617.466,00 Euro bereitgestellt.

 

Frau Schürmann erläutert kurz den Inhalt der Vorlage und Frau Seiffert informiert über die aktuelle Liquiditätsprüfung.

 

Auf Anfragen der Ausschussmitglieder zum Erlass einer Haushaltssperre informiert Frau Lippert, dass im Rahmen der Haushaltssicherung durch den Oberbürgermeister bereits eine Haushaltssperre über die Ausgaben des Ergebnisplanes erlassen wurde. Diese beträgt 2,55 % und betrifft alle Deckungskreise des Haushalts. Ausgenommen hiervon sind Personalkosten und vertraglich gebundene Ausgaben.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2015.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0