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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 der Stadt Zeitz "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0308/15 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 der Stadt Zeitz "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage und informierte, dass der Ortschaftsrat Theißen dieser einstimmig zugestimmt hat.

 

Nach einigen Rückfragen regte Herr Musgiller an, in den Grundstücksvertrag eine Investitionsverpflichtung sowie eine Rückfallklausel einzuarbeiten.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a  BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.

 

  1. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom  11.07.2013  wird aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0