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Auszug - Informationen aus den Fachbereichen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Immisch verwies auf die bereits im vorab versandten Informationen aus dem FB Technisches Zeitz und ergänzte folgendermaßen.

 

Dazu ging er auf die eingereichten Anfragen von Herrn Exler ein.

 

1. Schützenstraße - Stand der Baumaßnahme (straßenbauseitig)

Hier gibt es derzeit keinen neuen Bauablauf, zur Zeit wird im Bereich zukünftiger Kreisverkehr, Richtung Schützenplatz und Richtung Schützenstraße Höhe Sanitätshaus gearbeitet (Kanal- und Versorgungsleitungsbau), im Anschlussbereich zur Tröglitzer Straße wurde mit dem Straßenbau begonnen (Borde und Winkelstützen setzen)

Dieser 1. Unterabschnitt soll bis Ende Oktober 2016 fertiggestellt sein, sodass der Knoten August-Bebel-Straße/ Schützenstraße ab Ende Oktober 2016 dann gesperrt wird. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Ampelanlage außer Betrieb gehen. Das Gesamtbauvorhaben soll im November 2017 abgeschlossen sein.

 

2. Umkennzeichnung Knoten Gleinaer Straße/ August-Bebel-Straße

Die Änderung der Hauptstraßenregelung soll im Zusammenhang mit dem Ausbau der Geußnitzer Straße im Auftrag der LSBB (zwischen Kleefeldplatz und Krankenhauszufahrt) erfolgen, da hier die Umleitungsstrecke entlang geführt werden soll (Gleinaer Straße - D.-Bonhoeffer-Straße- Hainicher Dorfstraße - Geußnitzer Straße). Es ist angedacht diese Änderung der Vorfahrt am o.g. Knoten dann dauerhaft zu belassen.

Diese Straßenbaumaßnahme ist für den Zeitraum 08.08.2016 bis Ende Oktober 2016 geplant. Der Abschnitt zwischen Kleefeldplatz und Maria-Buch-Straße soll dabei grundhaft erneuert werden ohne Nebenanlagen und im verbleibenden Abschnitt erfolgt eine Deckensanierung mit vorherigen punktueller Beseitigung der Tragfähigkeitsschäden.

 

3. Kennzeichnung der Stellplätze auf dem Gehweg Altenburger Straße

Der Auftrag ist erteilt, die Ausführung ist für Mitte bis Ende Juni 2016 vorgesehen, da noch andere Straßen markiert werden sollen

 

4. Stand Pflege Straßenbegleitgrün – Nachdem der alte Vertrag mit dem SSBZ zum 30.06.2016 ausläuft, müssten ja bestimmte Maßnahmen im Bereich Grünes an Dritte per Ausschreibung vergeben werden.

Herr Immisch:  Der Rahmenvertrag mit der SSBZ GmbH endete ursprünglich am 31.08.2016. Im Zusammenhang mit Neuabschluss der Dienstleistungsverträge für Straßenreinigung, Winterdienst, Schlosspark und Stadtbeleuchtung ab 01.01.2017 wurde der Rahmenvertrag und alle bestehenden Verträge mit der SSBZ GmbH (außer Winterdienst) bis 31.12.2016 verlängert.

Für die verbleibenden Leistungen vorrangig in der Sportstättenunterhaltung und Pflege der öffentlichen Grünflächen, das betrifft im übrigen nicht nur die Pflege des Straßenbegleitgrüns, sondern auch die Unterhaltung der Grünflächen, Spielplätze, Denkmäler, Bäume, Ausstattungsgegenstände, Brunnen, Kriegsgräber und Stillgewässer usw. gibt es noch keine abschließende Festlegung.

Aus Sicht des FB Technisches Zeitz wäre es auch weiterhin sinnvoll, die v.g. Leistungen an die städtische GmbH zu vergeben, da die hierfür erforderliche Leistungsfähigkeit vorhanden ist.

Da nunmehr auch private Unternehmen Tariflohn zahlen müssen, ist nicht mit größeren Einsparungen zu rechnen. Dieses  hat sich bereits in der Vergangenheit bestätigt.

 

Herr Exler möchte diese Aussagen in der nächsten Bauausschusssitzung mit Zahlen untersetzt haben.

 

Nachfrage zum Pkt. 4 von Herrn Buzalski:

Über welche Kostenhöhe reden wir, was gehört alles dazu?

 

Herr Otto:  2016 gilt noch die bisherige Regelung dazu, Änderungen greifen erst ab 2017.

 

 

Herr Otto berichtet zur Anfrage von Herrn Exler betreffs Außenbereichsgrundstück am Ortsausgang Zangenberg links, Häuser auf Privatgrundstück.

Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bilden dort Müllablagerungen.

Vor ca. 3 Monaten war er diesbezüglich bei der Kreisverwaltung Weißenfels mit Bildern vom selben Tag mit dem Zustand dort, welche die Behörde überzeugt hat zu handeln.

Zwischenzeitlich wurde das abfallrechtliche sowie das Bußgeldverfahren eingeleitet

Die Gefährdungslage der aktuell dort abgelagerten Abfälle rechtfertigt allerdings keine sofortige Ersatzvornahme, d.h. es wird ein normales abfallrechtliches Verfahren ablaufen.

 

Eigentliche Lösung wäre ein Abriss / Gesamträumung, allerdings befindet sich das Grundstück in Privatbesitz.

 

 

Herr Strauch: Anfrage zur Baumaßnahme Brühl

Er hat gesehen, dass in diesem Bereich der Deckenschluss schon gegeben ist.

Wird von der Messerschmiedestraße der Verkehr wieder nun wieder geöffnet, um die bessere Erreichbarkeit u.a. der Brühl–Apotheke zu gewährleisten.

 

Herr Immisch erklärte, dass der Bauablauf geändert wurde und nach Ausführung von Restleistungen der Knoten sobald als möglich in zwei Fahrtrichtungen geöffnet wird.