Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | VI/STR/40/0349/16 | |||||
Gremium: | Ortschaftsrat Luckenau | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mi, 25.05.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Luckenau, Bürgerraum Schulweg | |||||||
Ort: | ||||||||
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser erhält das Wort:
- Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage.
- Der Ortschaftsrat lehnt die Änderung ab. Er wartet die Entscheidung der Landesregierung ab.
- Im Anschluss erfolgt die Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
- die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 (Inkrafttreten am 01.08.2016) und
- die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013, welche zum 01.08.2016 in Kraft tritt und künftig analog zu den beschlossenen Tarifänderungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Die Vorlage wurde abgelehnt.
Frau Stirbo verabschiedet im Anschluss Frau Besser und Frau Glass.