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Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
TOP: Ö 7 Beschluss:VI/STR/40/0349/16
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 25.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Luckenau, Bürgerraum Schulweg
Ort:
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Besser erhält das Wort:

-          Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage.

-          Der Ortschaftsrat lehnt die Änderung ab. Er wartet die Entscheidung der Landesregierung ab.

-          Im Anschluss erfolgt die Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 (Inkrafttreten am 01.08.2016) und
  2. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013, welche zum 01.08.2016 in Kraft tritt und künftig analog zu den beschlossenen Tarifänderungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Die Vorlage wurde abgelehnt.

 

Frau Stirbo verabschiedet im Anschluss Frau Besser und Frau Glass.