Inhalt

Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 24.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Besser:

  • berichtet aus dem Sozialausschuss und der Sitzung des Stadtelternrates
  • Satzung ist seit 2013 aktiv und unverändert
  • Kommunalaufsicht hat Kalkulationspreis vorgegeben, was vom Stadtrat und Arbeitsberatungen abgelehnt wurden Neukalkulation angestrebt unter Berücksichtigung der Inflation von 3% pro Jahr
  • Sozialausschuss möchte abwarten wie die Anpassung des KiFög ausgeht Vertagung bis Entscheidung öffentlich   wann dieses erfolgen könnte ist noch unklar
  • Stadt Zeitz sind Beweggründe durchaus klar jedoch sollte der Haushalt entlastet werden

 

Herr Fuckner: Warum ist die Anpassung über die Jahresschreiben nicht immer linear?

Antwort: gemäß Aufstellung in Anlage 1 wurden 3% herangezogen unter der

Berücksichtigung der Vorgaben der Kommunalaufsicht

Frau Rothe: Was passiert, wenn Land das Geld ausschüttet?

Antwort:Land schüttet unabhängig von den Beitragszahlungen (max. 50%) gleichmäßig aus. Pro Platz und Kind werden Gelder verteilt.

Herr Grigore: Warum wurde diese Trennung zwischen Ferien und Schulzeit

vorgenommen?

Antwort: Dieses war die günstigere Variante, da viele Eltern nicht alle Ferien in

Anspruch nehmen.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 (Inkrafttreten am 01.08.2016) und
  2. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013, welche zum 01.08.2016 in Kraft tritt und künftig analog zu den beschlossenen Tarifänderungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst wird.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  4

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0