Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 24.05.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser:
- berichtet aus dem Sozialausschuss und der Sitzung des Stadtelternrates
- Satzung ist seit 2013 aktiv und unverändert
- Kommunalaufsicht hat Kalkulationspreis vorgegeben, was vom Stadtrat und Arbeitsberatungen abgelehnt wurden → Neukalkulation angestrebt unter Berücksichtigung der Inflation von 3% pro Jahr
- Sozialausschuss möchte abwarten wie die Anpassung des KiFög ausgeht → Vertagung bis Entscheidung öffentlich → wann dieses erfolgen könnte ist noch unklar
- Stadt Zeitz sind Beweggründe durchaus klar → jedoch sollte der Haushalt entlastet werden
Herr Fuckner: Warum ist die Anpassung über die Jahresschreiben nicht immer linear?
Antwort: gemäß Aufstellung in Anlage 1 wurden 3% herangezogen unter der
Berücksichtigung der Vorgaben der Kommunalaufsicht
Frau Rothe: Was passiert, wenn Land das Geld ausschüttet?
Antwort:Land schüttet unabhängig von den Beitragszahlungen (max. 50%) gleichmäßig aus. Pro Platz und Kind werden Gelder verteilt.
Herr Grigore: Warum wurde diese Trennung zwischen Ferien und Schulzeit
vorgenommen?
Antwort: Dieses war die günstigere Variante, da viele Eltern nicht alle Ferien in
Anspruch nehmen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
- die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 (Inkrafttreten am 01.08.2016) und
- die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013, welche zum 01.08.2016 in Kraft tritt und künftig analog zu den beschlossenen Tarifänderungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |