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Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 23.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05
Raum: Mitteldeutscher Umwelt- und Technikpark e.V., Naumburger Str. 99, 06712 Zeitz
Ort:
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Zunächst erläutert Frau Besser die Beschlussvorlage.

Entsprechend dem Auftrag der Kommunalaufsichtsbehörde wurden die Elternbeiträge ab dem Jahr 2016 neu kalkuliert.

Im Vorfeld der Beratungsfolge wurde die Beschlussvorlage den Fraktionsvorsitzenden in den Sitzungen am 21.03.2016 und 18.04.2016 vorgestellt, um die Möglichkeit der Meinungsbildung innerhalb der Fraktion zu geben.

Um eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge zu gewährleisten, erfolgte die Staffelung in Anpassung an die Tariferhöhungen beim Personal über 3 Jahre.

Beide Satzungen wurden im Stadtelternkuratorium beraten. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Gebührenerhöhung im Bereich Krippe/ Kindergarten Zustimmung fand. Gesprächsbedarf gab es zu den Hortbeiträgen; dennoch wurde hier dem Verwaltungs-vorschlag gefolgt.

 

In der umfassenden Diskussion werden nun Argumente/ Vorschläge dargelegt, die gegen eine Beschlussfassung in der vorliegenden Form zum jetzigen Zeitpunkt sprechen:

        Frau Reinhardt verweist auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtes Dessau im Februar 2016 und die daraus resultierende Auflage an die Landesregierung zur Novellierung bis Ende 2017; das KiFöG ist nach dem Urteil bezüglich der Finanzierung in Teilen verfassungswidrig.

Die Novellierung des KiFöG durch die neue Landesregierung ist noch nicht erfolgt.

        Außerdem gibt es noch keine verbindlichen Aussagen zu den Landeszuweisungen.

        Für die Hortbetreuung empfiehlt Herr Schulze-Knechtel die Erhebung eines einheitlichen monatlichen Kostenbeitrages für Schul- und Ferienzeit.

        Herr Hedrich könnte einer Beschlussfassung für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017 folgen.

        Die Satzungsänderungen sind weiterhin im Zusammenhang mit dem beschlossenen Handlungskonzept für die Kindertageseinrichtungen sowie dem noch nicht vorliegenden Haushalt 2016 zu sehen.

        Herr Dr. Weinhold regt eine Petition/Schreiben an die Landesregierung Sachsen-Anhalt mit Unterschriftensammlung an.

        Frau Reinhardt könnte sich eine Beschlussfassung im Herbst dieses Jahres vorstellen;

bis dahin sollten die Grundlagen durch die Landesregierung geschaffen sein.

 

Frau Eschner weist auf eine Veranstaltung des Sozialministeriums LSA am 15.06.2016           in Hohenmölsen hin. Sie wird die Einladung an den Fachbereich weiterleiten.

 

Für das Kreativitätszentrum Zeitz legt Herr Reinschmid seinen Standpunkt und den des Elternkuratoriums dar. Auch hier wird ein einheitlicher monatlicher Kostenbeitrag für den Hortbereich im Sinne der Planungssicherheit für die Eltern und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes vorgeschlagen.

 

Frau Langenberg weist darauf hin, dass eine Beschlussfassung zur Satzung im Sinne einer Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2016 dringend angeraten ist.

 

Bis zur Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses am 31.05.2016 wird

Frau Reinhardt eine Petition bzw. ein Schreiben an die Landesregierung entwerfen.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob diese in den Kitas ausgelegt werden darf.


Frau Reinhardt formuliert folgende geänderte Beschlussempfehlung:

 

Die zu beschließenden Änderungen zur Benutzungssatzung und Kostenbeitragssatzung sind

zunächst abzulehnen und mit der Novellierung des KiFöG durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt erneut vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Beschluss lt. Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

1)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 (Inkrafttreten am 01.08.2016) und

2)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013, welche zum 01.08.2016 in Kraft tritt und künftig analog zu den beschlossenen Tarifänderungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

7

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Der Fachbereich Soziales Zeitz wird prüfen, die Beschlussvorlage zurückzuziehen.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Nach Abstimmung des Fachbereiches mit dem Bürgermeister und Oberbürgermeister am 24.05.2016 wird die Vorlage nicht zurückgezogen.

Die Unterschriftensammlung darf nicht in den Kindereinrichtungen ausgelegt werden, da es sich um eine politische Willensäußerung handelt; hier muss die Organisation über die Eltern selbst erfolgen.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Petition KiFöG LSA (395 KB)