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Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 7 Beschluss:VI/STR/40/0349/16
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 31.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:15
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Erläuterungen durch Frau Besser.

Meinung des Ortschaftsrates: Überarbeitung und Diskussion nötig

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 (Inkrafttreten am 01.08.2016) und
  2. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013, welche zum 01.08.2016 in Kraft tritt und künftig analog zu den beschlossenen Tarifänderungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0