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Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 31.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Langenberg erläutert den Inhalt dieser Vorlage und die Berechnungsgrundlage.

 

Auf Anfrage von Herrn Exler zum Kindertagesstättenentwicklungskonzept erklärt Frau Langenberg, dass bereits einige Einrichtungen hätten geschlossen werden müssen, die Kapazität (steigende Kinderzahlen) dies zur Zeit aber nicht hergibt. Die Überprüfung erfolgt weiterhin von einem Schuljahr zum Nächsten.

 

Im Laufe der Diskussion stellt sich heraus, dass die Erhöhung der Kinderbetreuungsbeiträge in den Fraktionen keine Zustimmung findet.

Einstimmig wird allerdings die sehr gute Arbeit der Verwaltung gewürdigt.

 

Oberbürgermeister:

Herr Thieme macht darauf aufmerksam, dass die Ablehnung der Vorlage Konsequenzen nach sich zieht im Bereich der freiwilligen Aufgaben, da Einnahmen an anderer Stelle fehlen werden und die Mittel schon jetzt mehr als knapp sind.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 (Inkrafttreten am 01.08.2016) und
  2. die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013, welche zum 01.08.2016 in Kraft tritt und künftig analog zu den beschlossenen Tarifänderungen im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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