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Auszug - Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen  

21. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VI/STR/40/0349/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: an Amt/Ausschuss verwiesen
Datum: Do, 16.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0349/16 Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

In der nachfolgenden Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt, Fraktionen und auch Herr Rink begründen die Ablehnung der Beschlussvorlage.

Nach seiner Begründung der Ablehnung stellt Herr Schulze-Knechtel, stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion, den Antrag:

Zurückverweisung der Vorlage an den Oberbürgermeister.

 

Auch Frau Reinhardt, Fraktion Die Linke. und Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport begründet, warum ihre Fraktion diese Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen ablehnen werde.

Gleichzeitig gibt Frau Reinhardt wichtige Hinweise und legt dar, dass ihre Fraktion hier noch einmal auf das Urteil des Landesverfassungsgesetzes zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) verweisen möchte, welches im Februar 2016 gesprochen wurde, an dem sich auch die Kommune, die Stadt Zeitz, in der Klageeinbringung beteiligt habe. Das Landesverfassungsgesetz habe eindeutig befunden, dass das KiFöG in Teilen verfassungswidrig sei, genau in den Teilen, wo es um die Finanzierungssystematik gehe. Es gebe die Auflage des Landesverfassungsgerichtes zur Novellierung des KiFöGs bis Ende 2017 und parallel dazu auch die Auflage, der Evaluation des KiFöGs.

In der Entwicklung kann festgestellt werden, dass in den letzten Tagen in dieser Sache Bewegung auf Landesseite gekommen sei. Der Entwurf für die Novellierung des KiFöGs habe den Landtag in der ersten Juniwoche passiert. D. h. man könne vom jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass im September noch 21 Mio. € landesseitig an zusätzlichen Mitteln für die Finanzierung des KiFöGs insbesondere zur Kompensierung der Elternbeiträge zu erwarten seien.

Frau Reinhardt legt weiter dar, dass ihre Fraktion diese Bewegung begrüße. Sie stimmen auch der Regierungskoalition in dem Sinne zu, dass gesagt werde, es darf keine Erhöhungen der Beiträge für Eltern mehr geben, im Gegenteil, das Ziel sollte sein und das sollte die Botschaft nach Magdeburg sein, dass die Beiträge für unsere Eltern, für die Familien abgesenkt werden, zumindest sollten die Elternbeiträge stabil gehalten werden auf dem jetzigen Stand.

Abschließend betont Frau Reinhardt, dass wir als Stadträte nun auf die Verteilung der Mittel in die Kommunen hinein, in die Stadt Zeitz hinein, zu achten haben. Dies sollte eine mittelfristige prioritäre Aufgabe sein.

Spätestens mit der Evaluation des KiföGs sollte die gesamte Thematik im Stadtrat und in den Ausschüssen erneut beraten werden.

 

 

Frau Eschner, SPD-Fraktion:

Frau Eschner informiert, dass bereits neue Zahlen für die Zuweisungen an die Kommunen vorliegen. Sie berichtet weiter über eine Veranstaltung des Ministeriums Arbeit, Soziales und Integration am 15.06.2016 zu diesem Thema in Hohenmölsen. Auf dieser Veranstaltung wurden die Zuwendungen veröffentlicht, welche auch im Internet nachzulesen seien.

Sie verweist darauf, dass die bestehende Rechtsunsicherheit nun mit der Novellierung des KiFöGs zum 01. September 2016  beendet  werden soll.

Somit bestehe aus Sicht der SPD-Fraktion und so auch Konsens im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport,dass jetzt im Juni 2016 kein Grund vorlege, die Beiträge zu erhöhen.

Auch die SPD-Fraktion lehnt die Vorlage heute ab.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Späte kommt hinzu, ab 18.10 Uhr sind 35 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Schröder, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP:

Herr Schröder legt den Schwerpunkt seiner Ausführungen auf die Frage:

Inwieweit sind wir selbst in der Lage, an der Kostenreduzierung drehen zu können?

Folgende Frage:

Ob es denn unbedingt notwendig sei, bei Kindereinrichtungen die weniger frequentiert sind, regelmäßig eine Leiterin vorzuhalten und auch die Frage der Hausmeisterbesetzung?

 

Antwort:

Frau Langenberg, Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz:

Eine allgemeine Beantwortung ist jetzt schwer möglich. Die Zusammenlegung von Kitas unter einer Leitung wurde in der Vergangenheit bereits vollzogen, z.B. Kayna Geußnitz, Theißen Luckenau, „Die Kleinen Strolche“ mit dem Hort „Bummi“.

Frau Langenberg sichert eine detaillierte schriftliche Antwort zu.

 

Am Ende des Diskussion lässt Herr Borde über den Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen, der lautet:

Zurückverweisung der Beschlussvorlage „Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen“ an den Oberbürgermeister.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0