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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0337/16 Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Otto informierte, dass die Stadt diese Vorlage schon seit geraumer Zeit vorbereitet hat (deshalb das Datum 21.03.2016), aber die Voraussetzungen in diesem Bereich noch nicht gegeben waren, um diesen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Zunächst war es notwendig, die seit längerem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren mit entsprechendem Zuschlag zu Ende zu bringen.

Da nun die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, können die entsprechenden Planungen in diesem Gebiet vorangetrieben werden.

 

Herr Villiers erläuterte, dass die Verwaltung die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung unmittelbar nach dem Stadtratsbeschluss durchführt. Zu dem geplanten Einzelhandelsvorhaben wird im Fortgang dieser Beteiligungen weiter berichtet.

 

Herr Exler:  Es wird dort von einem Lebensmittelvollsortimentmarkt gesprochen.

 

Herr Otto:  Richtig, es geht um einen Lebensmittelvollsortimentmarkt mit Bäcker. Weitere Geschäfte sind nicht enthalten. Insbesondere sollen gerade keine weitergehenden innenstadtrelevanten Geschäfte beinhaltet sein, welche im Bereich der Innenstadt dort speziell anzusiedeln sind. 

 

Herr Herrmann hofft, dass diese Pläne auch zur Umsetzung kommen.

Auch im Bereich Schützenplatz waren schon mehrfach Vorhaben zur Ansiedlung beschlossen, leider wurde bis heute nichts umgesetzt.

 

Herr Otto:  Es wäre darüber nachzudenken, ob dieser Bebauungsplan Schützenplatz aufgehoben werden kann. Es stellt sich die Frage, was an dieser Stelle alternativ geschehen kann.

Mittelfristig müssen hier Entscheidungen getroffen werden, damit die Innenstadt geschützt wird.

 

Herr Exler schlug vor, das Thema Bebauungsplan am Schützenplatz gesondert in einem der nächsten Bauausschusssitzungen nochmals aufzugreifen.

 

Frau Tischendorf begrüßt das Vorhaben, möchte aber das allgemeine Baurecht so einschränken, dass nur ein Lebensmittelmarkt dort entstehen kann.

 

Herr Villiers:

Dies ist kein Bebauungsplan, der einen speziellen Lebensmittelhändler vorschreibt und auch nicht für einen bestimmten Investor.

 

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18:30 Uhr  -  Herr Hedrich verlässt die Sitzung

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Herr Schröder beantragt lt. Geschäftsordnung Abbruch der Debatte.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Schröder:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Herr Musgiller bittet zu beachten, dass künftig auf aktuelle Lagepläne geachtet werden soll.

 

Herr Otto verweist auf die amtlichen Karten des Katasteramtes sowie die Bearbeitungszeit.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Schützenstraße, Pestalozzistraße,  Thomas-Mann-Str., Von – Harnack – Straße und Wendischer Berg in der Gemarkung Zeitz, Flur 43, Flurstücke 172/1, 172/2, 1432/171, 163/1, 163/2, 163/3, 163/4, 1679/166, 157/6, 157/7 und 157/2, 157/4, 715, 716,1900, 718, 1654/158, 1199/159, 1198/159, 969/160, 161, 162 sowie 209/3, 212/3, 212/4, 212/2 und der diese Flurstücke angrenzenden bzw. eingeschlossenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen, jeweils bis zur Straßenmitte wird der Bebauungsplan Nr. 75 „Schützenstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:
  1. Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Lebensmittel - Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.500 m² sowie
  2. Sicherung und Erhalt, bzw. Wiederherstellung der Blockrandbebauung,
  3. Erhalt des Fabrikgebäudes / Bergstation der ehem. Drahtseil-Eisenbahn (Einzeldenkmal).

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.

 

  • Entsprechend § 13 a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0