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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0337/16 Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Es erfolgt eine Diskussion.

 

Herr Weißbrodt stellt den Antrag:

im Beschlußtext im Absatz 2 (Es wird folgendes Planziel angestrebt) den Punkt 2. Sicherung und Erhalt bzw. Wiederherstellung der Blockrandbebauung zu streichen.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen:0

 

Der Planentwurf des Investors wird in der Stadtratssitzung zur Vorlage ausgereicht.


Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Schützenstraße, Pestalozzistraße,  Thomas-Mann-Str., Von – Harnack – Straße und Wendischer Berg in der Gemarkung Zeitz, Flur 43, Flurstücke 172/1, 172/2, 1432/171, 163/1, 163/2, 163/3, 163/4, 1679/166, 157/6, 157/7 und 157/2, 157/4, 715, 716,1900, 718, 1654/158, 1199/159, 1198/159, 969/160, 161, 162 sowie 209/3, 212/3, 212/4, 212/2 und der diese Flurstücke angrenzenden bzw. eingeschlossenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen, jeweils bis zur Straßenmitte wird der Bebauungsplan Nr. 75 „Schützenstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:
  1. Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Lebensmittel - Vollsortimentsmarktes mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von bis zu 2.500 m² sowie
  2. Erhalt des Fabrikgebäudes / Bergstation der ehem. Drahtseil-Eisenbahn (Einzeldenkmal).

 

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.

 

  • Entsprechend § 13 a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:     12

 

davon anwesend:                          12

 

Ja-Stimmen:                                   9

 

Nein-Stimmen:                                0  

 

Stimmenthaltungen:                       3

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:    0